Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 256

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Wir bedauern ausdrücklich, dass nicht einmal die Bundesländer, entgegen ihren Vorstellungen vielleicht, verpflichtend in die Klimaschutzpolitik einbezogen worden sind. Es sind lediglich Verhandlungen vorgesehen, und wenn Verhandlungen vorge­sehen sind und diese scheitern, muss man weiter verhandeln. So steht es im Gesetz.

Das kann doch bitte nicht die Lösung sein. Wir erwarten uns von einem Umweltminister und von einer Bundesregierung, dass sie konkrete Maßnahmen setzen, dass sie die Bundesländer und alle Wirtschaftsbereiche verpflichten, um eine ernsthafte Klimapolitik umzusetzen. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie schreiben zwar im Bundesgesetz, die festgelegten Maßnahmen sind umzusetzen, aber Sie haben keine Sanktionsmöglichkeit. Was machen Sie denn, wenn ein Bundesland sich aus finanziellen Gründen nicht am Klimaschutz beteiligen will? – Dann können Sie zu den Landeshauptleuten gehen, dort auf den Goodwill hoffen, allenfalls Klinken putzen und sie bitten, doch mitzumachen. So wird das nicht gehen, es müssen klare Sanktionen her, es müssen klare Konsequenzen gesetzt werden!

Was ganz schlimm in diesem Klimaschutzgesetz ist, ist die Einrichtung von zwei zusätzlichen Gremien, dem Nationalen Klimaschutzbeirat und dem Nationalen Klimaschutzkomitee. Ich frage mich, ob wir das brauchen. Der Nationale Klima­schutzbeirat, bestehend aus Parteienvertretern, aus den Interessenvertretungen, hat doch nur empfehlenden Charakter – aber nicht empfehlenden Charakter für Sie als Bundesminister und als Bundesregierung im Gesamten, sondern empfehlenden Charakter für das Nationale Klimaschutzkomitee. Das Komitee hat auch wieder nur empfehlenden Charakter an Sie als Minister, wobei hier sehr kurios zu vermerken ist, dass Sie als Minister der Vorsitzende dieses Nationalen Klimaschutzkomitees sind. Keine rechtliche Basis, irgendetwas umzusetzen, lediglich empfehlenden Charakter – das ist uns eindeutig zu wenig.

Wir möchten, dass in dieses Gesetz konkrete Maßnahmen aufgenommen werden. Sie haben ja eine Klimaschutzstrategie, die seit 2002 und seit 2007 überarbeitet vorliegt und in der sehr viele sinnvolle Maßnahmen angeführt sind. Mit der Schaffung dieser Gremien hat man den Eindruck, man will die Verantwortung aus dem Umweltminis­terium abschieben in die Bereiche, in die Interessenvertretungen, in die Sozialpartner­schaft, auf die einzelnen Parteien, um nur ja nicht irgendwo im Bereich Klimaschutz an irgendeinem Wirtschaftsbereich anecken zu müssen.

Wir erwarten uns von einem Umweltminister, dass er klare Vorstellungen im Parlament vorlegt, dass er einen Zeitplan für die Ziele festlegt und dass er die Kosten für die einzelnen Maßnahmen präsentiert. Das, was mit diesem Klimaschutzgesetz passiert, verbessert die Klimapolitik in Österreich nicht. Es ist ein Abschieben der Verantwortung und es ist zum Schaden für unsere Umwelt und leider auch zum Schaden für unsere Steuerzahler, weil wir die Kyoto-Ziele auch mit diesem Gesetz bei Weitem nicht erreichen werden und so Strafzahlungen zu befürchten haben. (Beifall bei der FPÖ.)

21.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Ing. Schultes zu Wort. – Bitte.

 


21.20.38

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Das Klimaschutzgesetz heißt für mich nichts anderes, als dass der Klimaschutz in Öster­reich jetzt endlich in der Realverfassung angekommen ist.

Wir haben als Republik Österreich im europäischen Konzert, im internationalen Konzert Verpflichtungen auf uns genommen (Zwischenruf der Abg. Mag. Brunner),


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