Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 313

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Wenn Herr Kollege Steinhauser Kritik daran übt, dass die Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat (Abg. Grosz: Wollen Sie ihn zwangseinweisen auch noch, den Herrn Stadler?), wenn sie in einem Vorlesungssaal geschieht, wo sich jemand hinstellt und demonstriert, wie man eine Bombe baut und wo man sie am besten hinwirft (Abg. Mag. Stadler: Welche politischen Gegner wollen Sie denn sonst noch psychiatrieren und einweisen?), um möglichst viele Menschen zu verletzen, dann sind wir uns garantiert einig darüber, dass so etwas nicht passieren darf. (Abg. Mag. Stadler: Wollen Sie auch eine Liste darüber machen?) Wenn das ganz Gleiche in einem YouTube-Film im Internet gezeigt wird, mit den gleichen Erläuterungen, dann soll so etwas möglich und nicht strafbar sein? (Abg. Mag. Stadler: Oder haben Sie schon eine Liste?) Und dann sagen Sie, das soll nur die Möglichkeit bieten, zu ermitteln – ja natürlich ...

 


Präsident Fritz Neugebauer (das Glockenzeichen gebend): Herr Kollege Stadler! Zwischenrufe können dann wesentlich sein, wenn sie zum Diskussionsinhalt gehören. (Abg. Mag. Stadler: Ich will nur wissen, wie lang die Liste ist!) Ihre Zwischenrufe stören den Redner. Das ist kein wertschätzender Beitrag eines Zwischenrufes! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Grosz: Wir wollen ja nur wissen, wen die Frau Abgeordnete psychi­atrieren will!)

 


Abgeordnete Mag. Karin Hakl (fortsetzend): Wenn das Gleiche im Internet gemacht wird, dann soll es plötzlich straffrei sein? – Das kann es ja nicht sein! (Anhaltende Zwischenrufe beim BZÖ.) Ja, und selbstverständlich muss, wenn zum Zwecke einer terroristischen Handlung – und so einschränkend ist das im Gesetz formuliert – so etwas im Internet gezeigt wird, ermittelt werden! Wenn wir eine Leiche finden, ermitteln wir auch gegen unbekannt, deswegen, weil Mord strafbar ist; vielleicht ist der Tote aber auch einfach nur an einem Herzinfarkt gestorben. Im Internet, wenn jemand Bomben bastelt und Anleitungen zur Verfügung stellt, bin ich auch froh, wenn ermittelt wird, denn das darf es doch in Österreich nicht geben! Wenigstens so weit sollten wir Einigkeit haben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

0.08


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. – Bitte. (Abg. Mag. Stadler: Herr Präsident! Wie lang ist die ÖVP-Liste der politischen Gegner, die psychiatriert werden sollen? Kann man die einmal haben, die Liste?)

 


0.08.13

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Minister! Meine Damen und Herren! (Abg. Grosz: ... Entmündigungsliste von der Justiz?) Herr Kollege Stadler, ganz ohne Aufregung, ganz ohne Emotionen: Schauen wir uns das einmal in Ruhe an! Es geht beim § 283 einfach nicht um die Beschneidung von irgendwelchen Meinungsfreiheiten. Es geht auch nicht um irgendwelche pole­mischen, satirischen Übertreibungen beim Kritisieren von Gruppen. Und der Herr Sarrazin braucht sich nicht zu fürchten: Er wurde bis jetzt nicht angezeigt aufgrund des bestehenden § 283 (Abg. Dr. Graf: Weil er SPD-Mitglied ist!) und wird das auch in Zukunft nicht erleben müssen. (Abg. Dr. Graf: Eine Anzeige ist schnell gemacht ...!)

Der neue Paragraph unterscheidet sich kaum vom alten. (Abg. Dr. Graf: Das heißt genau nichts!) Worin unterscheidet er sich? – Es geht um Verhetzung. Es geht um Verhetzung, und die führt – das wissen wir historisch, wir haben genug Beispiele – zu unangenehmen Taten. Daher wollen wir das natürlich auch im Strafgesetzbuch so haben, dass Verhetzung verfolgt wird, da sind wir uns, glaube ich, einig.

Was ist der Unterschied im neuen Gesetz? – Der Unterschied ist, dass bisher die diskriminierten Gruppen bezogen waren auf Religion, auf Staat und Volk. Und jetzt sind eben noch andere Diskriminierungsgruppierungen dabei, jetzt sind noch das Ge-


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