Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 314

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schlecht und die Behinderung und das Alter dazu gekommen. Also mit einem Wort, jetzt wird auch jemand unter Strafe gestellt, der dazu auffordert, Gewalt gegen Blinde auszuüben, wenn Sie so wollen, oder der Pensionisten eingesperrt haben will. (Abg. Dr. Graf: Oder die Freiheitlichen!) Das ist doch ganz vernünftig und entspricht durch­aus allen Antidiskriminierungsgesetzen, die wir sonst haben.

Allerdings ist dieser Abs. 1 zwischen der Regierungsvorlage und dem, was wir jetzt durch den Abänderungsantrag bekommen, schon wieder abgeschwächt. Und warum ist er abgeschwächt? – Durch das Gezeter und Gezerre der rechten Parteien im Ausschuss! Die Änderungen wären überhaupt nicht notwendig gewesen.

Wir sehen jetzt im Abs. 1, dass nicht nur die, die zur Gewalt auffordern, unter Strafe gestellt wurden, sondern ursprünglich war im Regierungsvorschlag auch vorgesehen, dass der Aufruf, feindselige Handlungen zu begehen, unter Strafe gestellt war. Das ist jetzt plötzlich weggefallen, und da frage ich mich schon, warum, denn die feindseligen Handlungen sind nämlich wirtschaftlicher Boykott beziehungsweise gesellschaftlicher Boykott. Wenn also in Zukunft jemand zum wirtschaftlichen Boykott aufruft, dann ist der jetzt straffrei. (Abg. Mag. Stadler: ... den WKR-Ball stört!)

Herr Kollege Stadler, wenn jemand zum Beispiel sagt, „kauft nicht bei Christen“, dann kann er das heute ohne Strafe tun. (Abg. Mag. Stadler: ... wenn jemand den WKR-Ball stört!) „Liebe Kinder, spielt nicht mit Behinderten!“ (Abg. Mag. Stadler: Geht nicht zum WKR-Ball!) Das kann man heute sagen. In der ursprünglichen Regierungsvorlage war nämlich drinnen, dass auch das unter Strafe gestellt hätte werden sollen – durchaus auch eine Möglichkeit der Verhetzung (Ruf bei der FPÖ: Aber einen Scherz kann man machen!), so wie auch der gesamte Abs. 2 radikal zurückgeführt wurde; er ist jetzt sogar schlechter als das ursprüngliche Gesetz.

Es gibt für Sie überhaupt keinen Grund, dem nicht zuzustimmen. Es ist eher eine Abschwächung verglichen zu dem, was bisher war. (Abg. Mag. Stadler: ... stimmt ihr zu!) – Wir stimmen deswegen zu, weil andere Diskriminierungsgruppen hineingenom­men wurden, und das ist immerhin ein kleiner Fortschritt. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

0.11


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


0.11.31

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ein kleiner, aber wichtiger Teil geht bei dieser Debatte sicher unter. Ich möchte mich diesem Teil widmen, nämlich der Strafprozessordnung, vor allem dem § 123.

Die Regierungsfraktionen haben ja in ihr Regierungsprogramm aufgenommen, dass man statt dieser oft lange Monate andauernde Unsicherheit unserer Polizistinnen, Polizi­sten, Justizwachebeamtinnen und -beamten – allen, die in Einsätzen mit infizier­tem Blut in Berührung kommen – Untersuchungen durchführt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, im Interesse unseres Personals, unserer Kolleginnen und Kollegen, ist das ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Frau Bundesministerin! Ich möchte die Gelegenheit nützen, mich bei Ihnen, bei Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Justizministeriums – wir hatten lange Diskus­sionen (Abg. Petzner: Bedanken!) –, aber auch beim Vorsitzenden des Justiz­ausschusses und bei unserem Justizsprecher sehr herzlich zu bedanken. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Petzner.)

 


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