Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 317

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FPÖ diese Maßnahmen kritisieren. (Zwischenruf des Abg. Öllinger.) Dann sind wir dort, wo wir hingehören: in der politischen Mitte. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe des Abg. Grosz.)

Kollege Stadler, abgesehen davon, dass Ihre arroganten und diskreditierenden Äuße­rungen für den Großteil dieses Hauses langsam unerträglich werden (Zwischenrufe der Abgeordneten Grosz, Mag. Stefan, Mag. Stadler und Petzner), darf ich Ihnen eines mitgeben: Ich kenne den Kollegen Grosz nun schon viele, viele Jahre, und wenn mich heute jemand fragen würde, ob ich es für möglich halte, dass Kollege Grosz dem Kollegen Singer diesen Brief unterschiebt, nur um mediale Aufmerksamkeit zu bekom­men, ich würde zögern. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Stadler: Das gibt es ja nicht!)

0.17


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte. (Unruhe im Saal. – Abg. Grosz: ... in den ÖVP-Klub eingebrochen! Zuerst bin ich einmal in das Justizministerium eingebrochen und habe Pilnacek den Brief gefladert, und dann habe ich ihn euch gegeben ...! – Präsident Neugebauer gibt das Glocken­zeichen.)

Herr Abgeordneter Maier ist am Wort! (Abg. Grosz: Ich habe bei euch einge­brochen ...!)

 


0.17.29

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! (Abg. Grosz: Ich habe bei euch einge­brochen! Sie bekommen eine Selbstanzeige!) Wir diskutieren heute eine Vorlage, die mehrere zentrale Punkte beinhaltet, und ich bedauere, dass meine Vorredner bisher einen ganz wesentlichen Punkt nicht berücksichtigt haben, nämlich die Erweiterung des Umweltstrafrechtes. (Anhaltende Zwischenrufe des Abg. Grosz. – Unruhe im Saal.)

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Bestimmungen sind aus­drücklich zu begrüßen. Sie ergänzen die bestehenden umweltstrafrechtlichen Bestimmungen. Kollege Pendl hat bereits sehr klar und sehr deutlich auf die Notwendigkeit verwiesen, die Strafprozessordnung im Sinne unserer Beamten zu ändern. Ich darf Sie wirklich einladen, dieser neuen Regelung zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Grosz.)

Was nun die strafrechtlichen Bestimmungen betrifft – insbesondere den § 283 StGB – muss man eines festhalten: Bei strafrechtlichen Bestimmungen geht es immer um eine Abwägung zu den Grund- und Freiheitsrechten. Hohes Haus! Die Debatte, ob hier die Meinungsfreiheit gefährdet ist, werden wir immer wieder führen müssen.

Lassen Sie mich aber eines klar sagen: Im Internet gibt es Hassparolen und Aufrufe zu Gewalt. Viele Online-Foren, nicht nur von österreichischen Medien, sind zu geschütz­ten Werkstätten für Schmähungen und Verhetzungen geworden. Dagegen muss der Staat etwas unternehmen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler.) Der § 283 StGB gibt uns beziehungsweise der Justiz die Möglichkeit, die entsprechenden Schritte zu setzen.

Abschließend eine Feststellung: Meinungsfreiheit darf nie als Deckmantel für Verhet­zung verwendet werden. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

0.19


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Hammer. – Bitte. (Rufe beim BZÖ: ... die Hakl-Liste! – Abg. Grosz: Haben Sie eh die Hakl-Liste? –


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