Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 323

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0.34.54

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Politik ist keine einfache Sache. Das weiß jeder. Ich bin ein bissel verwundert über die Fragen, die da jetzt plötzlich wieder aufgetaucht sind. Wir haben das im Ausschuss wirklich ausreichend diskutiert und sind beispiels­weise auch darüber unterrichtet worden, dass es der Wunsch beider Vertrags­parteien – der Republik Moldau und der Republik Österreich – war, dieses soziale Abkom­men abzuschließen. Es geht um die Pensionsversicherung. Im Ausschuss ist auch erklärt worden, warum für die Kranken- und Unfallversicherung kein Abkommen zustande gekommen ist. Zur Kostenfrage sind im Vorblatt und in den erläuternden Bemerkungen Informationen enthalten – 138 000 € in vier Jahren. Es sind also die Fragen klar dargestellt beziehungsweise beantwortet.

Das Abkommen ist eine gute Maßnahme, die nicht nur den Beschäftigten nützt. Im Ausschuss ist auch klar zum Ausdruck gebracht worden, dass die Anzahl derer, die aus Moldau stammen und bei uns arbeiten und verdienen, und derjenigen von uns, die in Moldau arbeiten, annähernd gleich ist. Im Grunde genommen ist es also eine vernünftige Angelegenheit, der wir natürlich unsere Zustimmung erteilen werden. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

0.36


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

 


0.36.27

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir vom BZÖ werden das Abkommen über soziale Sicherheit mit der Republik Moldau unterstützen, weil es die Rechtsbeziehungen zwi­schen den Staaten Österreich und Moldau im Bereich der Pensionsversicherung neu regelt. Es entspricht ja den Abkommen, wie sie auch mit Polen, Rumänien, Tschechien und der Slowakei getroffen wurden. Es betrifft momentan 345 moldauische und 300 österreichische Staatsbürger. Ich bedauere – das muss ich sagen –, dass die Kranken­versicherung nicht mit enthalten ist, weil die moldauische Krankenversicherung die Abrechnung ganz einfach nicht schafft beziehungsweise sich das nicht leisten kann. Neben der Vereinheitlichung der Berechnungsschritte für alle zwischenstaatlichen Fälle beinhaltet das Abkommen weitere wesentliche Vorteile wie zum Beispiel für die Auskunftserteilung und Informationspolitik der Pensionsversicherung. (Beifall beim BZÖ.)

0.37


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Hundstorfer. – Bitte.

 


0.37.32

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ganz kurz: Herr Abgeord­neter Dolinschek hat soeben wesentliche Teile des Abkommens erwähnt, wie beispielsweise auch den gesicherten Datenaustausch. Sie von den Freiheitlichen sind ja angeblich immer so dafür, dass man Daten austauscht. – Angeblich!

Herr Karlsböck! Sagen Sie doch die Wahrheit: Sie wollen es einfach nicht – denn alle Auskünfte, die Sie hier an diesem Rednerpult verlangt haben, stehen im Protokoll des Ausschusses. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

0.38


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


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