sprüchen, die Pensionsfeststellung entsprechend den in jedem Vertragsstaat zurückgelegten Versicherungszeiten und den Leistungsexport sichergestellt werden.
Grundsätzlich sind Sozialversicherungsabkommen positiv zu bewerten. Auch beim vorliegenden Abkommen ist die Zusammenrechnung der Versicherungszeiten für den Erwerb von Leistungsansprüchen in der Pensionsversicherung grundsätzlich zu begrüßen. Mit dem vorliegenden Abkommen sind jedoch ungeklärte Fragen verbunden, sodass unsere Zustimmung hiezu nicht gegeben werden kann. Das Abkommen bezieht sich auf ausdrücklichen Wunsch der Republik Moldau nur auf den Bereich der Pensionsversicherung und die anzuwendenden Rechtsvorschriften bei grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit. Die Frage ist, warum die Republik Moldau nicht auch die Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung, die üblicherweise in den mit europäischen Staaten geschlossenen Abkommen über soziale Sicherheit enthalten sind, miteinbeziehen will. In der Regierungsvorlage wird keine Begründung dafür angegeben. Ein Gesamtpaket erschiene mir jedoch wesentlich sinnvoller.
Weiters gibt es keine Angaben dazu, wie viele österreichische Staatsbürger in der Republik Moldau arbeiten. Auch eine Kostenaufstellung für die Republik Moldau wäre notwendig, um zu bewerten, ob Österreich aus diesem Abkommen auch etwas profitiert oder ob uns nur Kosten entstehen. Wo bleibt da das Gegenseitigkeitsprinzip? Weshalb also braucht Österreich dieses Abkommen?
Zu viele Fragen sind offen. Es sind keine Daten dazu vorhanden, welche Kosten entstehen. Meine Damen und Herren! Die FPÖ-Fraktion kann daher leider nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
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Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Csörgits. – Bitte.
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Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Sehr geschätzter Kollege Karlsböck, ich habe den Eindruck, Sie waren nicht im Sozialausschuss oder haben dort nicht zugehört. (Abg. Öllinger: Er hat nicht aufgepasst!) Der Herr Bundesminister hat sehr deutlich gesagt, dass es der ausdrückliche Wunsch der Republik Moldau war, dass im Sozialabkommen nur der Bereich Pensionsversicherung abgedeckt werden soll. Im Übrigen entspricht dieses Abkommen genau jenen Abkommen, die Österreich im Laufe der letzten Monate und auch im vergangenen Jahr mit anderen Staaten abgeschlossen hat.
Wir haben im Ausschuss sehr ausführlich darüber diskutiert. Es ist eine gute Vorlage, die sicherstellt, dass den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Leistungen, die sie in unterschiedlichen Ländern, in dem Fall in den beiden Vertragsländern, erbringen, für die Pensionen angerechnet werden. Das Abkommen bietet aber auch Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen, österreichischen Firmen, die als Investoren nach Moldau gehen, oder auch im umgekehrten Fall, ganz einfach den Vorteil, dass sie eine klarere Rechtsstellung haben und dass vor allem auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht doppelt Versicherungsbeiträge zahlen müssen. Eine gute, eine klare Regierungsvorlage für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für Investoren. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Donabauer. – Bitte.
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