Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 321

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Aufgabe definieren. Ich ersuche daher um Ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

0.28


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP: Beginnen Sie mit dem Schlusssatz!)

 


0.29.00

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Kollege hat ja die Begründung, warum wir diese Novelle beschließen, schon genannt. Ich denke, es ist auch wichtig, dass man sich überlegt, welche Auswirkungen so eine Umsetzung hat.

Welche Auswirkungen hat es auf das österreichische Notariatssystem, wenn wir hier heute ein EuGH-Urteil umsetzen? – Kurzfristig hat es wahrscheinlich keine Auswir­kungen, weil die Wartelisten bei den Notariatskandidaten sehr, sehr lang sind, aber mittelfristig wird es eine Verbesserung geben: Vorteile durch die erweiterte Sprach­kompetenz bei den Notaren und die Vertrautheit mit dem ausländischen Rechtssystem.

Ein Beispiel nur: Wenn ein Österreicher oder eine Österreicherin in Holland ein Grundstück erbt oder ein Rechtsgeschäft tätigt, besteht in Zukunft die Möglichkeit, sich auch von Österreich aus einen holländischen Notar zu nehmen, der mit Sprache und Rechtssystem dort vertraut ist – das ist ein Vorteil. Für Juristinnen und Juristen bei uns wiederum besteht die Möglichkeit, den Beruf des Notars künftig in ganz Europa auszuüben, es sind also Aufstiegschancen gegeben. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

0.30

00.30.10

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte.

Wir kommen zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 46: Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1423 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wenn Sie auch in dritter Lesung diesem Entwurf zustimmen, bitte ich um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

00.31.0447. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1408 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Moldau über soziale Sicherheit (1426 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir gelangen zum 47. Punkt der Tagesordnung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. – Bitte.

 


0.31.22

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Auch ich werde das jetzt kurz halten. Durch das vorliegende Abkommen mit Moldau soll ein weitgehender Schutz im Bereich der Pensions­versicherung durch die Gleichbehandlung der beiderseitigen Staatsangehörigen, die Zusammenrechnung der Versicherungszeiten für den Erwerb von Leistungsan-


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