Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 320

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Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend Art. 1 Z 15.

Wer dafür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend Art. 2.

Ich bitte um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Entwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen gleich zur dritten Lesung.

Wer in dritter Lesung für den Entwurf ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1422 der Beilagen angeschlossene Ent­schließung.

Wer hiefür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 203.)

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Abschaffung der Verjährungsfristen von sexuellen Übergriffen auf Minderjährige.

Wer diesen Antrag unterstützt, den bitte ich um ein Zeichen. (Abg. Krainer: Ist ja gar nicht da, der Bucher!) – Der Antrag findet keine Mehrheit. Abgelehnt. (Ruf beim BZÖ: Viel reden, aber dagegen stimmen!)

00.27.3146. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1660/A der Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Notariatsordnung geändert wird (1423 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich rufe den 46. Punkt der Tagesordnung auf.

Ich mache darauf aufmerksam, es gibt lediglich zwei Wortmeldungen und dann die Abstimmung.

Die erste Wortmeldung kommt von Herrn Abgeordnetem Mag. Donnerbauer. – Bitte.

 


0.28.00

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann es kurz machen, es ist eine einvernehmliche Materie. Es geht darum, dass der Europäische Gerichtshof am 24. Mai 2011 einen Passus im österreichischen Notariatsgesetz als nicht mit EU-Gesetz vereinbar erkannt hat, nämlich die Staatsangehörigkeitsvoraussetzung für den Zugang zum Beruf des Notars.

Mit diesem Gesetz, mit dieser Gesetzesänderung schaffen wir sozusagen wieder eine EU-Gesetz-gemäße Rechtsordnung, indem wir in der Notariatsordnung und in verschiedenen anderen Materien diese Voraussetzung der Staatsangehörigkeit entfernen, aber auch ganz klar die Arbeit der Notare weiterhin als eine öffentliche


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