Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll128. Sitzung / Seite 49

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Begründung

Der Europäische Rat bzw. der Gipfel der Staats- und Regierungschefs der Euro-Zone vereinbarte bei seinem Treffen am 26.10.2011 weitreichende Maßnahmen betreffend das Krisenmanagement und die zukünftige Ausgestaltung der Euro-Zone. Diese reichen von einem Schuldenschnitt für Griechenland, über Möglichkeiten zur Ver­vielfachung der Finanzmittel der EFSF, bis zu den geplanten Schritten in Richtung vertiefter wirtschafts- und währungspolitischer Integration.

Während in Deutschland etwa die Partei- und Fraktionsvorsitzenden persönlich von Bundeskanzlerin Merkel informiert wurden, der Haushalts- und der EU-Ausschuss tagten und das Plenum nach der Regierungserklärung bereits einen vier-Parteien­antrag zu möglichen Formen der Hebelung der EFSF-Kapazität verabschiedeten, geschah im österreichischen Parlament nichts.

Darüber hinaus ist die Informationspolitik der Bundesregierung gegenüber dem Parla­ment als mangelhaft zu bezeichnen. Einerseits wurden selbst bereits im Internet veröffentlichte („geleakte“) Entwürfe von Schlussfolgerungen der oben genannten Europäischen Gipfeltreffen überhaupt nicht übermittelt. Betrachtet man andererseits die Datierung der vom BMF übermittelten Dokumente, so stellt sich die Frage, ob die Bundesregierung, wie im Bundes-Verfassungsgesetz vorgesehen, stets „unverzüglich“ über EU-Vorhaben unterrichtet. Ein Dokument vom 23.10.2011, in welchem die Frage der Hebelung der EFSF-Kapazität diskutiert wird, langte am 25.10.2011 im Parlament ein. Die Überarbeitung davon, welche mit dem 25.10.2011 datiert ist, stand erst am 27.10.2011, also bereits nach der Beschlussfassung der Staats- und Regierungschefs, dem Nationalrat zur Verfügung.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und die Bundesministerin für Finanzen, wird aufgefordert, den Artikel 23e Abs.1 B-VG in allen Fällen dem Wortlaut entsprechend anzuwenden und den Nationalrat und den Bundesrat unverzüglich über alle Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union zu unterrichten und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.“

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Westen­thaler. – Bitte.

 


14.29.06

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Professor Van der Bellen, bei aller Seriosität Ihrer Berechnungen, die ich immer mit Interesse beobachte, bleibt eines für alle am Ende immer über: Am Ende zahlt es der Steuerzahler. Das ist das Ergebnis aller Berechnungen. Am Ende wird immer der Steuerzahler zur Kassa gebeten. Das sind wir auch schon aus der Geschichte gewohnt, vor allem bei großen Koalitionen, dass das der Fall ist.

Jetzt, in der aktuellen Frage, zahlen ja die Steuerzahler am Ende nicht nur den Haircut – das Haare schneiden – der Griechen, sondern diese kriegen sozusagen zum Selbstkostenpreis auch noch eine Rasur dazu. Das ist die Wahrheit! Die Rasur kommt


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