chens zu widerlegen – das allein sagt schon viel –, und das, obwohl Frau Kastner noch ein halbes Jahr vorher gesagt hat, sie sei arbeitsmäßig so sehr überlastet, dass sie sich von der Sachverständigen-Liste streichen lassen möchte. Aber für die Begutachtung dieses Vorfalles wurde sie wieder herangezogen. Sie schreibt 111 Seiten, wonach es dann heißt, dieses Mädchen lüge, erzähle Geschichten. Die Täter werden freigelassen. – Das ist ein Ring, und das hat System. (Abg. Mag. Stadler: Gefälligkeitsgutachten! – Abg. Strache: Das ist das Netzwerk!)
Das ist ein Netzwerk, und das sehen die Menschen in dieser Republik längst. Es braucht keine „bösen“ Freiheitlichen, die irgendwelche Hirngespinste an die Wand malen, das erkennen die Menschen auch so. (Abg. Strache: Das ist das Täterschutz-Netzwerk, das es in dieser Republik gibt! Aber dieses Täterschutz-Netzwerk werden wir aufdecken!)
Sexualstraftäter werden wie etwa erst vor wenigen Tagen mit fünf Monaten bedingt bestraft. Ein Salzburger Jugendrichter hat fünf Monate bedingt bekommen mit der Begründung, unter Burn-out gelitten zu haben. Also bitte schön, wenn das eine Begründung dafür ist, dass man sich kinderpornographische Darstellungen anschaut und dann mit einer Strafe von fünf Monaten bedingt nach Hause geht, dann brauchen wir in dieser Republik überhaupt nichts mehr, dann brauchen wir auch keine Gesetze mehr, Frau Bundesminister! (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)
Ich sage Ihnen noch etwas: Mit Ihrer Vorgehensweise, mit diesen sogenannten Straferhöhungen, die Sie heute angekündigt haben, werden Sie überhaupt nichts ändern, denn das sind Feinheiten, das sind Kaschierungen. Denn wann, bitte, in welchen Fällen in den letzten Jahren wurde überhaupt die Höchststrafe ausgesprochen? – Es gibt keinen einzigen Fall, in dem die Höchststrafe ausgesprochen worden ist. Sie finden die sogenannten berühmten Einzelfälle, die sich durchziehen wie ein roter Faden, und da wird nie eine Höchststrafe ausgesprochen. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Frau Bundesminister, 5 Minuten sind kurz, aber ich verspreche Ihnen: Wir werden Sie in den nächsten Monaten mit dieser Thematik noch weiter beschäftigen. (Beifall bei der FPÖ.)
10.13
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill gelangt nun zu Wort. – Bitte.
10.13
Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin davon überzeugt, dass wir uns in einem einig sind, nämlich: Jedes Kind, dem Gewalt angetan wird, ist auf jeden Fall ein Kind zu viel!, aber die Zugangsweise zum Gesamtpaket Kinderschutz ist anscheinend eine unterschiedliche.
Es gibt in Österreich wirklich viele Organisationen, die tagtäglich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, die Gewalt erfahren haben, sexuelle Gewalt, physische Gewalt, psychische Gewalt, und alle sind einhellig davon überzeugt, dass es ein Gesamtauftrag dieses Staates sein muss, Kinderschutz wirklich zu garantieren. Dieses Gesamtpaket Kinderschutz, das so wichtig wäre, gibt es jedoch zurzeit in Österreich nicht, und das ist die große Kritik, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das ist die große Kritik daran, dass nur Verschärfungen im Strafrecht allein den Kinderschutz langfristig nicht gewähren können. (Beifall bei den Grünen.)
Kinderschutzzentren, Therapieeinrichtungen, Frauenhäuser, Gewaltschutzzentren, Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie, die Jugendwohlfahrt an sich, die Poli-
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