Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 42

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zei, die Justiz, all das sind Organisationen, die wirklich einen wichtigen Anteil daran ha­ben, dass Kinderschutz auch funktioniert. Das ist der Anteil der Organisationen. Doch wo ist der staatliche Anteil, meine sehr verehrten Damen und Herren?

Wir haben gerade in vielen Reden gehört, wie wichtig es doch ist, dass die Politik ein­greift, wie wichtig es doch ist, dass auch die Regierung klare Zeichen setzt, dass das Parlament klare Zeichen setzt. Im Endeffekt aber gibt es kein Präventionsmaßnahmen­paket, gibt es kein Gesetz zur Modernisierung der Jugendwohlfahrt, die so wichtig wä­re – gibt es kein gesamtes Kinderschutzpaket. Das ist die Kritik, die auch die Regie­rung über sich ergehen lassen muss und die zu der Frage führt, wieso das so ist.

Kinderschutz als Ganzes ist eine Aufgabe, die Vernetzung bedeutet, die zwischen den Regierungsmitgliedern auch stattfinden muss. Wenn Sie, Frau Justizministerin Karl, sa­gen, dass eine Verschärfung im Strafrecht für den Kinderschutz eine wichtige Maßnah­me darstellt, muss auch dazugesagt werden, dass Ihr Parteikollege, Jugend- und Fa­milienminister Mitterlehner, es ganz klar verabsäumt, das Jugendhilfegesetz aus der Schublade zu packen. Seit dem Jahr 2008, meine sehr verehrten Damen und Herren, gibt es einen Entwurf zur Modernisierung und zur Verbesserung der Jugendwohlfahrt, für mehr finanzielle Mittel, für mehr personelle Ausstattung, mehr Qualitätsstandards ös­terreichweit, mehr Vernetzungsmöglichkeiten zwischen den Jugendwohlfahrtsträgern. Zurzeit ist es so, dass der Kinderschutz noch immer von der Postleitzahl abhängig ist. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, kann es nicht sein. (Beifall bei den Grü­nen.)

Auch heuer, im Jahr 2011, wurde hier in diesem Parlament ein Bundesverfassungsge­setz über die Rechte der Kinder verabschiedet, das besagt, jedes Kind hat das Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und auf den besonderen Schutz vor Gewaltvernachlässigung und Ausbeutung. Das ist na­tionaler Auftrag, meine sehr verehrten Damen und Herren. Dieses festgeschriebene Gesetz wird aber noch immer nicht in die Tat umgesetzt. Noch immer gibt es keine Umsetzung dieses Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte des Kindes, das hier in diesem Haus erst heuer beschlossen wurde.

Das ist schon sehr merkwürdig, denn wenn man die Zeitungen aufschlägt und fast tag­täglich Berichte darüber liest, wie viele Kinder Gewalt, sexuelle, psychische und kör­perliche Gewalt erfahren haben, dann ist es schon sehr bedauerlich, meine sehr ver­ehrten Damen und Herren, dass weder das Jugendhilfegesetz aus der Schublade he­rausgezogen und endlich mit Leben erfüllt, noch das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder mit Leben erfüllt werden.

Das heißt, nur zu sagen, die Strafrahmen zu erhöhen, ist noch lange kein Kinder­schutzpaket – noch lange nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ganz im Gegenteil! Es braucht Präventionsmaßnahmen, es braucht Vernetzung. Es braucht ei­gentlich auch eine Präventionsstelle Kinderschutz, die interministeriell arbeiten kann und die alles aufdeckt – auch im Sinne der finanziellen Ressourcen, die es zurzeit nicht gibt. Es braucht Geld, Geld und wiederum Geld, denn Prävention kostet, Kinderschutz kostet, und davor sollte sich niemand scheuen. (Beifall bei den Grünen.)

10.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haub­ner. – Bitte.

 


10.18.49

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesmi­nisterin! Hohes Haus! Kinderschutz statt Täterschutz – die Dringlichkeit dieses Appells, Frau Justizministerin, zeigt sich nicht nur in dieser Aktuellen Stunde, sondern zeigt sich tagtäglich in der Realität. Dieser Appell gilt nicht nur für Sie, Frau Justizministerin, son-


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