Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 77

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hungsweise den Pensionistenabsetzbetrag. Da geht es darum, dass die steuerlichen Begünstigungen insbesondere bei den Topfsonderausgaben und bei den außerge­wöhnlichen Belastungen in Bezug auf den Alleinverdienerabsetzbetrag, die durch den Wegfall dieses Betrages weggefallen wären, erhalten bleiben und die betroffenen Menschen damit nicht schlechter gestellt sind. Der Pensionistenabsetzbetrag wird von 13 100 € auf 19 930 € jährlich angehoben, wenn der Partner nicht mehr als 2 200 € im Jahr verdient.

Es kommt weiters zu einer Änderung des AWS-Gesetzes. Hier wird wiederum eine Streichung einer Bestimmung vorgenommen, die zu weit gegangen ist, und damit man tatsächlich die gewünschte Gleichbehandlung mit der Österreichischen Forschungsför­derungsgesellschaft erreicht.

Die dritte Änderung betrifft eine Änderung des Außenhandelsgesetzes. In Sektoren, die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Österreich – insbesondere die Versor­gungssicherheit – von zentraler Bedeutung sind, kommt es immer wieder zur Übernah­me von Anteilen an österreichischen Unternehmen durch Personen oder Gesellschaf­ten aus Drittstaaten. Hier ist es wichtig, europarechtskonforme Kontrollmechanismen einzuführen, die verhindern, dass durch solche Übernahmen grundlegende Interessen Österreichs betroffen sind.

Es ist notwendig diesen Abänderungsantrag einzubringen, um die jetzt von mir in den Eckpunkten erwähnten Maßnahmen auch umzusetzen.

Gestatten Sie mir noch ein Wort zum Budget, weil ja hier schon einige Punkte genannt worden sind. Für mich war sehr entscheidend, dass in dem ExpertInnen-Hearing deut­lich ausgeführt wurde, dass Stabilisatoren wie Pensionen und Arbeitslosenversiche­rung nicht nur in konjunkturell labilen Zeiten ein wesentlicher Faktor sind, sondern dass sie auch in konjunkturell positiven Zeiten zu einer stärkeren Abtragung der Schulden beigetragen haben. Im Zusammenhang mit der Frage Schuldenbremse und mit der Frage Sparmaßnahmen hängt es davon ab, wie wir sparen. Sparen ja, aber intelligent! Wenn wir wissen, dass 50 000 Menschen, die aus der Arbeitslosigkeit in Beschäftigung kommen, das Budget um 1,3 Milliarden € jährlich entlasten, dann wissen wir, wie we­sentlich wachstumsfördernde Impulse sind, weil sie auch Beschäftigung sichern.

Wir bekennen uns zu einem gescheiten, vernünftigen, menschengerechten und sozial gerechten Sparen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.23


Präsident Fritz Neugebauer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend erläutert, er wurde verteilt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Jan Krainer, Mag. Gertrude Aubauer, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzesvorschlag eines Budgetbegleitgesetzes 2012 (1494 der Beilagen) in der Fas­sung des Ausschussberichts 1500 der Beilagen.

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der Gesetzesvorschlag wird wie folgt geändert:

1. Artikel 2 (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988) wird wie folgt geändert:

a) Nach Z 1 wird folgende Z 1a eingefügt:

„1a. In § 18 Abs. 3 Z 2 lautet der erste Absatz wie folgt:

 


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