Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 121

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. 3 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


14.24.17

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ich werde mich nicht mit dem gängigen Frauenbild beschäftigen, denn das gibt es nicht, da wir immer noch die Wahlfreiheit haben, unser Frauenbild selbst zu bestimmen. Ich werde mich auch nicht mit der Anwesenheit, damit, wie viele Männer hier sind oder nicht hier sind, beschäftigen, sondern ganz konkret mit zwei Anträgen, die von der FPÖ eingebracht wurden.

Ein Antrag befasst sich damit, die Einkommenssituation für Frauen zu verbessern. Das ist meiner Meinung nach ein konkreter Antrag, der darüber hinausgeht, dass es nur Gehaltsrechner beziehungsweise unverbindliche Gehaltsangaben bei Stellenaus­schreibungen gibt. Der Antrag der Kollegin Gartelgruber, dass Frauen nach der Ka­renz, beim Wiedereinstieg diese Zeiten besser angerechnet bekommen, ist richtig und gut, denn diese Zeiten sind bisher für Frauen eigentlich verloren gegangen und wurden ihnen in keiner Weise angerechnet. Es ist ein ökonomisches Defizit, das Frauen da ha­ben.

Man sieht wieder, dass gerade die Familienarbeit nach wie vor unbezahlte Arbeit ist, auch wenn wir damals in unserer Regierungszeit zwischen 2000 und 2006 dafür ge­sorgt haben, dass Kindererziehungszeiten entsprechend angerechnet werden, das ers­te Mal. Seither hat sich daran nichts geändert, aber das war eine gute und richtige Ent­scheidung, nur: Die Zeit der Karenz ist eigentlich auch etwas, was aufgrund der wert­vollen Tätigkeit mit eingerechnet werden muss. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Haushaltstätigkeit, Managementtätigkeit ist etwas, was etwas wert sein soll. Und ich glaube, auch im Hinblick darauf, dass mehr Männer in Karenz gehen, wäre das ganz wichtig. Würde diese Zeit bewertet werden und wären diese Zeiten, wie gesagt, nicht ökonomisch verlorene Zeiten, dann würden sich automatisch mehr Männer dafür ent­scheiden.

Der zweite Antrag seitens der FPÖ bezüglich der Verbesserung der steuerlichen Be­rücksichtigung von Kinderbetreuungskosten ist grundsätzlich zu begrüßen. Ich glaube allerdings, so, wie er gestellt ist, wursteln wir eigentlich in einem sehr indifferenten und sehr komplizierten Steuersystem weiter. Die Grenze für die Kinderbetreuungskosten anzuheben ist aus unserer Sicht einfach zu wenig, denn dieses Steuersystem muss durchschaubar und fair gemacht werden, derzeit ist es wirklich absurd.

Wie absurd es ist, zeigt ja auch die Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates, der gesagt hat, dass Großeltern zum Beispiel nicht qualitätsvolle Vorbildung haben, wenn sie nur sechs Stunden für Kinderbetreuung absolviert haben. Das ist für mich wirklich absurd und bringt in das ganze System noch viel mehr Unruhe.

Wir haben daher die geltende Regelung betreffend die Abschreibung von Kinderbe­treuungskosten nur bis zu zehn Jahren und ausschließlich Kosten für Personen, die nicht dem Haushalt angehören – Großeltern werden da sozusagen ausgegrenzt –, im­mer sehr stark kritisiert. Es funktioniert ja auch nicht. Ich glaube, 150 Millionen € sind für diese Abschreibung bereitgestellt, und maximal ein Fünftel wird von den Eltern ab­geholt. Da muss man sich auch fragen. Irgendetwas funktioniert bei diesem System nicht.

Daher ist unser Vorschlag, einerseits unbürokratisch und transparent die Familien zu fördern, dass das Geld bei den Familien auch wirklich ankommt, und andererseits rasch eine Reform des Steuersystems durchzuführen.

 


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