Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 178

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Meine Damen und Herren, wir sprechen jetzt über den Bericht über den Abbau von Benachteiligungen von Frauen, der eine Periode von zwei Jahren umfasst. Dieser Bericht ist ja eine Folge des Gleichbehandlungspaketes 1992. Zur Erinnerung: Das Gleichbehandlungspaket war ein Ergebnis des Verfassungsgerichtshoferkenntnisses vom Dezember 1990 betreffend geschlechterspezifisches Pensionsanfallsalter. In die­sem Zusammenhang wurde ja auch von allen Parlamentsparteien, mit Ausnahme der FPÖ, die Anhebung des Anfallsalters für die Alterspension von Frauen schrittweise ab dem Jahr 2024 bis 2033 in der Verfassung festgeschrieben.

Übrigens war das eine Folge dessen, dass man die Pensionsansprüche von Frauen verbessern wollte und pensionsrelevante Kindererziehungszeiten von vier Jahren ein­geführt hat, die erstmals auch additativ angerechnet wurden. Das heißt, auch wenn man gearbeitet hat, kommt zur Bemessungsgrundlage ein Zurechnungsbetrag dazu, um die Pensionshöhe anzuheben. Seit damals gibt es das also schon. Manche sollten sich vorher informieren, bevor sie Forderungen hier erheben.

Im Jahr 1992 ist man noch von der Annahme ausgegangen, dass bis zu diesem Zeit­punkt, also bis zum Jahr 2024, die Benachteiligung von Frauen beseitigt sein würde. Der nun vorliegende Bericht zeigt aber auf, dass wir derzeit noch einen weiten Weg zur echten Gleichstellung von Frauen vor allem in ökonomischen und sozialen Belangen, aber auch in demokratischer Ermächtigung und in der Beseitigung der „gläsernen De­cke“ vor uns haben.

Trotz zahlreicher Bemühungen seitens der Politik ist es leider nicht gelungen, die hori­zontale Segregation und die Geschlechterteilung auf dem Arbeitsmarkt zu überwinden. Daher ist eine einseitige Diskussion über eine vorzeitige Anhebung des Pensionsan­fallsalters für Frauen verfehlt. Wir brauchen eine Beschleunigung beim Abbau von Be­nachteiligungen von Frauen.

In diesem Zusammenhang darf ich positiv die Einkommensberichte, die Bestimmungen für Stellenausschreibungen und die Erhöhung der Sanktionen nach dem Gleichbe­handlungsgesetz hervorheben, und ich möchte mich bei dir, werte Frau Ministerin, nochmals für deinen Einsatz sehr herzlich bedanken.

Der Nationale Aktionsplan für Gleichstellung ist ein gutes Hilfsmittel zum Abbau von Benachteiligungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Der Bericht zeigt uns aber auch, wie notwendig eine qualitative und zielorientierte Umsetzung von Gender-Budgeting in öffentlichen Haushalten ist. Da sind alle Ressorts gefordert, meine Damen und Herren. Hilfestellungen dazu werden in qualitativer Form vom Frauenministerium angeboten. Für diese gute und engagierte Arbeit, Frau Bundesministerin, nicht nur der Dank an dich, sondern ich bitte dich, auch an die MitarbeiterInnen deines Hauses diesen Dank weiterzugeben.

Es wird an uns allen liegen, welchen Drive die Gleichstellungspolitik erhält. Mit Gender-Budgeting steht uns jedenfalls ein weiteres Hilfsmittel zur Verfügung. Ich denke, das sind wir den Frauen in Österreich schuldig, dass es zuerst eine tatsächliche Gleich­stellung gibt, bevor wir von weiteren Änderungen in Bezug auf den Verlauf von Le­bensbiographien hier in diesem Hause sprechen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.52


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Ablinger. – Bitte.

 


17.52.44

Abgeordnete Sonja Ablinger (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich möchte fortsetzen bei dem, was Frau Kollegin Silhavy gesagt hat, aber auch ein­gehen auf das, was Frau Schittenhelm in dieser Diskussion um die Erhöhung des Pen­sionsantrittsalters bei den Frauen argumentiert hat. – Ich sehe Kollegin Schittenhelm jetzt nicht, ich bitte Sie daher, es ihr auszurichten.

 


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