Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 202

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

neingepfuscht wird. Ich möchte nur die Flugrettung ansprechen, wo vieles im Argen liegt, wo von der Austro Control sicher ganz klar eingewirkt worden ist, und das auf nicht ganz korrekte Weise. Das will ich hier einmal behaupten. Wir müssten daher die­sen Verein wirklich einmal ausmisten. Frau Minister, das liegt in Ihrer Verantwortung. Bitte tun Sie das! (Beifall beim BZÖ.)

19.06


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Stauber. 2 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


19.06.33

Abgeordneter Peter Stauber (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Hagen, eines kann ich dir sicher sagen: Wenn Herr Kollege Ferry Maier Kritik übt an dem Ganzen, dann ist das sicher eine gute Sache, dann hat diese Ministerin sicher gut gearbeitet, denn sonst hätte er das nicht gemacht.

Im Sinne der einschlägigen EU-Verordnungen und vor dem Hintergrund des einheit­lichen europäischen Luftraumes wird es zweifellos zu einer Verbesserung des Luft­fahrtssicherheitsstandards kommen und zu einer Effizienzsteigerung des Flugverkehrs­managements sowie der Flugverkehrssicherungsdienste. Außerdem werden wir mit der Einrichtung der grenzüberschreitenden funktionalen Luftbrücke die Flugsicherungs­dienste im Sinne der grenzüberschreitenden Organisation und Zusammenarbeit mit den betroffenen Flugsicherheitsorganisationen optimieren. Das FABCE-Übereinkom­men ist aber auch insofern offen, als eine Erweiterung auf Nicht-EU-Staaten nicht nur möglich ist, sondern sogar gefördert werden soll. Es sollen ja auch Kroatien und Bos­nien und Herzegowina dazukommen.

Dennoch wird die nationale Hoheit der Vertragsstaaten durch dieses Übereinkommen nicht beeinträchtigt. So behält etwa jeder Staat weiterhin seine bisherigen Vorrechte, insbesondere im Sicherheits- und Verteidigungsbereich. Es liegt auch im Ermessen je­des Vertragsstaates, den Umfang des Luftraumes sowie der beizusteuernden Flugsi­cherungsdienste selbst festzulegen. Außerdem können die nationalen Aufsichtsbehör­den entsprechende Vereinbarungen über eine engere Zusammenarbeit treffen, welche die Aufsicht aller im FABCE-Luftraum zertifizierten und benannten Flugsicherungsorga­nisationen gewährleistet.

Sehr positiv ist auch, dass in finanzieller Hinsicht den Menschen in Zentraleuropa keine Mehrkosten aus der Beendigung der CEATS-Vereinbarung entstehen werden, weil alle daraus resultierenden Kosten bereits im Zeitraum 2008 bis 2010 getilgt wurden und auch keine finanziellen Verpflichtungen zu den CEATS-Vertragspartnern bestehen.

Auf die Republik wird das FABCE-Übereinkommen keine finanziellen Auswirkungen haben, weil sämtliche aus dem Übereinkommen entstehenden Kosten im Wege von Flugsicherungsgebühren durch den Luftraumnutzer getragen werden.

Aufgrund der europarechtlichen Erfordernisse und auch deshalb, weil dieses FABCE-Übereinkommen sicher einen Fortschritt gegenüber den bisherigen CEATS-Vereinba­rungen darstellt, stimmen wir natürlich dieser Vereinbarung gerne zu. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesminis­terin Bures zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.09.19

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Herr Prä­sident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich habe der Redner-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite