Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 233

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uns gegenüber auch im Prozess selbst mit den Stellungnahmen der Ministerien eine Möglichkeit geben, sich vertiefend damit auseinanderzusetzen und ernsthaft zu versu­chen, aus diesen Initiativen auch mehr zu machen als nur das übliche Durchwinken und Durchdiskutieren im Haus.

Ein Dankeschön an die Frau Nationalratspräsidentin: Sie hat uns immer unterstützt. Ich erinnere auch an unsere Reise: Mehr als eineinhalb Jahre ist es her, dass wir vom Pe­titionsausschuss aus im Deutschen Bundestag waren und gesehen haben, wie gut das greift. Also mein Ersuchen an Sie ist folgendes: Wir sollten weitergehen, auch in der Geschäftsordnungsdebatte, und versuchen, dieses Instrument der Online-Unterstüt­zung weiter auszubauen zu einem öffentlichen Petitionswesen.

Sie werden eines sehen: Jetzt haben wir eine kurze Zeit, in der die BürgerInnen das unterstützen können, nämlich bis es dann im Ausschuss behandelt wurde. Das ist sehr unterschiedlich, sozusagen je nach der Anzahl der Ausschüsse pro Jahr, und da wird es davon abhängen, ob wir hier noch optimieren können. Das wird man nach einem halben, nach einem Jahr einmal sehen, und man wird schauen müssen, was wir tun können, um dieses Instrument für die BürgerInnen noch besser und transparenter zur Verfügung zu stellen. Und wir werden das sicher auch evaluieren müssen, was sozu­sagen die Ergebnisse betrifft.

Im Einzelnen: Warum können wir jetzt aber trotzdem dem Sammelbericht nicht unsere Zustimmung geben? – Weil einige Zuweisungen aus unserer Sicht nicht passiert sind. Es macht nämlich Sinn, Petitionen, die sachlich-inhaltlich eindeutig einem Ausschuss zugehören, dort auch hinzuverweisen.

Stichwort ist da zum Beispiel die Gentechnikfreiheit: Wir haben eine Petition für die gentechnikfreie Fütterung eingebracht. Da gibt es ein Regulativ auf europäischer Ebene, das man ändern kann, da gibt es Diskussionen, die sowieso geführt werden, auch im Landwirtschaftsausschuss. Man könnte sie also dem Landwirtschaftsaus­schuss zuweisen.

Oder die Petition „Weg mit dem Spitalskostenbeitrag für Kinder“ von meinen Kollegen Öllinger und Schatz – diese haben mehr als 800 Menschen unterstützt. Da hätten wir uns gewünscht, dass sie dem Gesundheitsausschuss zur weiteren Behandlung zuge­wiesen worden wäre, denn dann hätte es im Rahmen einer breiteren Diskussion noch einmal eine Fachdiskussion gegeben.

Also das sind jetzt Dinge, die wir, glaube ich, noch verbessern können, denn wenn eine Petition wirklich erledigt ist, dann können wir sie auch zur Kenntnis nehmen, aber wenn Punkte noch offen sind, dann sollten wir sie an sich dem Ausschuss zuweisen. Das ist unsere Sichtweise.

Darum würde ich ersuchen, dass wir diese konstruktive Arbeit fortsetzen und gemein­sam überlegen, auch im Rahmen der Debatte über die Geschäftsordnung, welche Än­derungen in nächster Zeit möglich sind. Und ich bin überzeugt, dass wir uns auch ein­mal in den Fraktionen verständigen sollten und diese Anliegen aus dem Petitionsaus­schuss in die Fraktionen und dann auch in den Geschäftsordnungsausschuss tragen sollten. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.57


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Höllerer. 3 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


20.57.55

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Herr Präsident! Das sehr anspruchsvolle und auch sehr interessante Hearing zum Thema Atomausstieg wurde bereits von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern angesprochen. Es waren die geladenen Experten, auch


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