Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 246

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Es ist nicht einzusehen, warum während der tagungsfreien Zeit, sprich während der Sommerpause, keine parlamentarischen Anfragen möglich sein sollen, zumal das Gan­ze ohnehin schriftlich abgewickelt wird und daher technisch ohne weiteres möglich ist. Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass in mehreren Landtagen auch während der Sommerzeit, also auch während der tagungsfreien Zeit, parlamentarische Anfragen auf Landtagsebene möglich sind. Wenn das auf Landtagsebene möglich ist, dann bin ich der Meinung, dass es auch auf Bundesebene ohne weiteres administrierbar ist.

Es gibt keinen vernünftigen sachlichen Grund, warum wir während der Sommerpause keine parlamentarischen Anfragen an die Regierung stellen können, zumal aufgrund der relativ langen Beantwortungsfrist ohnehin eine zu Beginn der Sommerpause ge­stellte parlamentarische Anfrage erst zu Beginn der Herbsttagung wieder in Beant­wortung vorliegen wird. Ich meine daher, dass diese Regelung antiquiert ist. Durch die Streichung der Worte „innerhalb einer Tagung“ – das ist eine relativ einfache Maß­nahme – könnte diesem Umstand Rechnung getragen werden, und es könnten auch während der tagungsfreien Zeit, also während der Sommerpause, parlamentarische Anfragen von den Abgeordneten gestellt werden. (Beifall beim BZÖ.)

21.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. Es gibt 2 Minuten Gesamtrestredezeit. 1 Minute. – Bitte.

 


21.47.24

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Gerade in dieser GP haben wir zahlreiche Geschäftsordnungs­diskussionen gehabt, und ich wäre fast angeleitet, zu sagen, wir haben Marathonbe­sprechungen gehabt. Es wurden auch einige wichtige Beschlüsse, was die Geschäfts­ordnung betrifft, umgesetzt.

Ich kann mir durchaus vorstellen – ich lade alle Fraktionen dazu ein –, dass wir dieses Thema bei der nächsten Gelegenheit aufgreifen. Man wird dann sehen, wie die Diskus­sionen sind. Wir haben ja bei der Geschäftsordnung einiges im Fluss. Das würde die Diskussion noch zusätzlich bereichern. Grundsätzlich glaube ich, dass wir da auch et­was zusammenbringen könnten. Ich lade dazu, wie schon gesagt, alle sehr herzlich ein. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und BZÖ.)

21.48


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Brosz gelangt nun zu Wort. 3 Minuten Redezeit; Gesamtrestredezeit für Ihre Fraktion: 7 Minuten. – Bitte.

 


21.48.10

Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Frau Präsidentin! Ich habe fast befürchtet, dass wir wieder alle eingeladen werden. Das Problem bei der Geschäftsordnung ist, dass wir meistens einladen, dass aber nichts geschieht. Gerade in diesem Fall ist der Antrag natürlich hochgradig berechtigt. Kollege Pendl, es war übrigens auch so, dass zumindest die Grünen diese Forderung – ich weiß nicht, ob das die anderen Fraktionen auch gemacht haben – bei den Punktationen der Geschäftsordnung in den letzten Ver­handlungsrunden immer wieder eingebracht haben. Es liegt sozusagen schon lange vor.

Gerade angesichts der Debatten in den letzten Monaten hinsichtlich Korruptionsver­dacht, hinsichtlich aufklärungswerter Vorgänge ist es völlig antiquiert, dass über zwei Monate de facto keine Anfragen eingebracht werden können; da hat Kollege Stadler vollkommen recht. Wenn man es genau nimmt, stimmt das ja gar nicht, im Bundesrat geht es nämlich schon. Da kommt dann das lustige Spiel zustande, dass man die glei­chen Anfragen über den Bundesrat spielen muss. Es macht einfach überhaupt keinen Sinn mehr, daran festzuhalten.

 


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