Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 248

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zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr wird das Aufenthaltsverbot dort auto­matisch verhängt, sofern nicht zwingend internationale Verträge entgegenstehen. Das ist etwa dann der Fall, wenn in dem anderen Land die Todesstrafe droht wegen eines anderes Deliktes oder weil der Betreffende wegen Todesdrohung oder Ähnlichem ge­flüchtet ist.

Wir haben legistisch vorgeschlagen – und das ist in dem Antrag so formuliert –, dass dem § 27 – das ist der Paragraph des Strafgesetzbuches, der die Nebenfolge des Amtsverlustes vorsieht – ein weiterer Absatz, ein dritter Absatz hinzugefügt wird, in dem als eine weitere Folge bei ausländischen Straftätern, also bei Straftätern mit nicht­österreichischer Staatsbürgerschaft, dann, wenn sie wegen eines Vorsatzdeliktes oder eines grob fahrlässig begangenen Deliktes verurteilt werden, die Landesverweisung, das Aufenthaltsverbot automatisch auszusprechen ist.

Mit dem Strafverfahren ist daher das fremdenpolizeiliche Verfahren miterledigt. Ein all­fälliges Rechtsmittel gegen diese Nebenfolge ist mit einem allfälligen Rechtsmittel ge­gen die Hauptverurteilung abzuwickeln.

Das wäre effektiv, kostengünstig und würde die Rechtsordnung durchsetzbar machen. Dagegen sollte es nach unserer Ansicht keine Einwendungen geben. Wir können im Laufe des Verfahrens über alles diskutieren. Man kann darüber reden, ob die von uns vorgeschlagene zwanzigjährige Dauer zu lang ist, ob man mit zehn Jahren auskommt oder mit 15 Jahren.

Man kann auch darüber diskutieren, ob man gewisse Bagatelldelikte von dieser auto­matischen Folge ausnimmt, aber im Kern sollte das, so glaube ich, eine effektive, günstige, rasche und vereinfachende Regelung werden, die unsere Strafordnung und ihre Durchsetzbarkeit verbessert. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

21.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Witt­mann. 1 Minute Gesamtrestredezeit. – Bitte.

 


21.54.07

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Ich halte diesen Antrag erstens für legistisch falsch, zweitens für völlig überzogen und drittens auch nicht dem dänischen Modell entsprechend.

Erstens: Falsch ist er deswegen, weil es eine grobe Fahrlässigkeit in Strafverfahrens­bestimmungen nicht gibt. Daher kann man nicht davon ausgehen.

Zweitens: Stellen Sie sich vor, Sie verurteilen einen angesehenen Geschäftsmann, der hier lebt, hier sein Geschäft hat, wegen eines Autounfalls wegen fahrlässiger Körper­verletzung! Dann müsste er auf 20 Jahre ausgewiesen werden. Unmöglich, diese Fol­ge abzuleiten!

Und die Dänen selbst haben das an eine einjährige Haftstrafe gebunden. Sie würden das an Fahrlässigkeit binden. Ich halte das für weit überzogen, undurchführbar und ei­nen sehr schlechten legistischen Antrag. (Beifall bei der SPÖ.)

21.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stein­hauser. – Bitte.

 


21.55.00

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Kollege Wittmann, ich muss Ihnen gratulieren: Sie haben es geschafft, in einer Minute alles Wesentliche über diesen An­trag zu sagen, aber das liegt natürlich am Antrag; insofern war das nicht so schwierig. (Heiterkeit bei der SPÖ.) Aber trotzdem mein Kompliment.

 


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