Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 27

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09.04.10Beginn der Sitzung: 9.04 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neugebauer, Dritter Präsident Mag. Dr. Martin Graf.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Grillitsch, Großruck, Ing. Hofer, Hagen und Dr. Van der Bellen.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Für diesen Sitzungstag hat das Bundeskanz­leramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:

Der Vizekanzler und Bundesminister für europäische und internationale Angelegen­heiten Dr. Michael Spindelegger wird durch den Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Wolfgang Waldner vertreten.

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Die Sitzung wird heute von ORF 2 bis 13 Uhr und auf ORF III in voller Länge über­tragen.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer und Gestaltung der Debatte zum Bundesfinanzgesetz 2012 samt Anlagen erzielt.

Für diese Sitzung ist für den heutigen Tag eine Tagesblockredezeit von 9 „Wiener Stunden“ vorgeschlagen, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 131, FPÖ 113, Grüne 95 sowie BZÖ 90 Minuten.

Ferner wurde seitens der Fraktionen folgende Redeordnung vorgesehen:

Während der Fernsehübertragung auf ORF 2 werden die Untergliederungen 01 bis 06: Oberste Organe und die Untergliederung 10: Bundeskanzleramt gemeinsam behandelt und umfassen auch die Generaldebatte.

Jeder Fraktion steht eine Gesamtredezeit von 38 Minuten zur Verfügung. Es steht den Fraktionen frei, wie viele Redner/Rednerinnen sie jeweils stellen. Die Einzelredezeit für den Erstredner/die Erstrednerin beträgt maximal 12 Minuten, jene der weiteren Debattenteilnehmerinnen und -teilnehmer maximal 9 Minuten.

Der Aufruf der Redner und Rednerinnen erfolgt nach dem Prinzip contra/pro.

Nach der ersten Fraktionsrunde werden sich der Bundeskanzler mit 12 Minuten und im weiteren Verlauf der Debatte ein Regierungsmitglied der ÖVP mit ebenfalls 12 Minuten sowie ein weiteres Regierungsmitglied der SPÖ mit 10 Minuten zu Wort melden.

Tatsächliche Berichtigungen werden erst nach dem Ende der Fernsehzeit aufgerufen.

 


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