„Dem Bundeskanzler wird gemäß Art. 74 Abs. 1 B-VG durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrates das Vertrauen versagt.“
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(Beifall bei der FPÖ. – Abg. Bucher: Der ist ja gar nicht da! – Abg. Strache: Der ist ja gar nicht mehr da! Der ist schon freiwillig gegangen, der Herr Faymann!)
10.31
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Kickl, für den Gebrauch und den Vorwurf des Wortes „Entblödung“ erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. (Abg. Strache: „Entblödung“ ist ja etwas Positives! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
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Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundeskanzler
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1405 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2012 (Bundesfinanzgesetz 2012 – BFG 2012) samt Anlagen (1510 d.B.), UG 10 in der 132. Sitzung des Nationalrates am 16. November 2011
SPÖ-Bundeskanzler Werner Faymann versprach vor der letzten Nationalratswahl in einem Schreiben, welches in einer namhaften österreichischen Tagezeitung veröffentlicht wurde, dass über alle Änderungen der EU-Verträge, die die Interessen Österreichs berühren, künftig Volksabstimmungen abzuhalten wären.
Eine Volksabstimmung über die Änderung der EU-Verträge zur Einrichtung des Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM), der die Nichtbeistand-Klausel („No-Bailout-Klausel“) aushebelt, will der Kanzler nicht durchführen. An sein Versprechen kann er sich offensichtlich nicht mehr erinnern, auch nicht mehr daran, dass dieses Versprechen per Entschließungsantrag der FPÖ mit den Stimmen seiner Partei auch bereits im Nationalrat bekräftig wurde.
Auch bei der bereits erfolgten Einführung der ESM-Vorgängerin EFSF, bzw. deren Aufstockung, hat der SPÖ-Kanzler eine Volksabstimmung über Milliarden-Zahlungen und Bürgschaften verwehrt.
Es muss daher davon ausgegangen werden, dass die Einrichtung des ESM und allenfalls auch die Einrichtung einer „Europäischen Wirtschaftsregierung“ ohne Beteiligung des österreichischen Volkes stattfinden wird.
Unterfertigte Abgeordnete stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
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