Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 102

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maßvoll, aber möglichst rasch das Parlament so adaptieren und umbauen können, dass wir hier gut und nachhaltig arbeiten können. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

13.19


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stefan. 4 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


13.20.01

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Staatssekretäre! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Sehr geehrte Frau und sehr geehrter Herr Volksanwalt! In dieser Debatte stehen auch die Obersten Organe zur Diskussion, und als Vorsitzender des Volksanwaltschaftsausschusses nütze ich die Gelegenheit, wieder auf einen Missstand hinzuweisen, nämlich auf den Missstand, dass die Volksanwaltschaft gemäß der Verfassung nur ermächtigt ist, darüber zu befinden, wenn hoheitliche Verwaltung von Bundesorganen in organisatorischem Sinn durchgeführt wird. Nur dort ist die Volksanwaltschaft zuständig.

Wir haben aber in den letzten Jahren eine ganze Reihe von Ausgliederungen gehabt, etwa 50 Ausgliederungen, die dazu geführt haben, dass die Volksanwaltschaft dort nicht mehr prüfen kann. Das ist ein eklatanter Rechtsschutz- und Kontrollmangel. Daher sind wir der Ansicht, man müsste da die Kontrollbefugnis der Volksanwaltschaft der des Rechnungshofes angleichen.

Das Argument, dass das etwas kosten würde, gilt nicht, denn es ist bereits jetzt so, dass die Volksanwaltschaft mit diesen Dingen befasst wird, weil die Bevölkerung ja nicht weiß, was ausgegliedert ist und was nicht. Die Bevölkerung hat da sehr wohl noch das Gefühl, dass es sich dabei um öffentliche Betriebe handelt, und wendet sich daher an die Volksanwaltschaft. Das heißt, die Arbeit fällt an. Da muss die Volks­anwaltschaft allerdings erklären, dass sie dafür nicht zuständig ist, dass das nicht ihr Bereich ist. Also gibt es keine Mehrkosten und auch nicht das Problem irgendeiner Doppelprüfung, weil es ja im Rechnungshof eine ganz andere Aufgabenstellung gibt.

Daher stelle ich folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aus­weitung der Kontrollrechte der Volksanwaltschaft

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat den Entwurf eines Bundes­verfassungsgesetzes zur Weiterentwicklung der Volksanwaltschaft vorzulegen, der die Erweiterung der Kontrollzuständigkeit der Volksanwaltschaft auf ausgegliederte Rechts­träger analog der Zuständigkeit des Rechnungshofes vorsieht.“

*****

Ein Punkt, der heute schon angesprochen wurde, sind die begünstigten Pensions­systeme. Wir haben diesbezüglich einen wirklich unbefriedigenden Zustand. Wir haben im Jahr 1997 hier im Hohen Haus weitgehend auf Drängen der FPÖ die Politikerpen­sionen und -abfertigungen abgeschafft. Aber es sind nach wie vor 470 Altpolitiker im alten System. Und immer wieder hört man von diesen, wie zerknirscht sie jetzt sind, dass sie es damals nicht geschafft haben, ins neue System überzutreten, dass sie es verabsäumt haben, aber an sich auch so gerne ihre Solidarität beweisen würden, diese


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