Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 117

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Ich hätte den Herrn Staatssekretär, wenn er da wäre, auch gerne gefragt, wie es eigent­lich mit dem Medientransparenzgesetz weitergeht. Wir haben Ende September, ich glaube, es gab am 27. September – die Klubobleute sind jetzt gerade auch nicht da, Kollege Kopf ist da – eine Verhandlungsrunde. Da habe ich dann extra am Ende nachgefragt, wann man damit rechnen kann, dass wir zum Medientransparenzgesetz weiterreden. Am 27. September hat es geheißen, in etwa zwei Wochen. Das wäre also Mitte Oktober gewesen. Jetzt haben wir Mitte November. Es ist rein technisch offenbar schon nicht mehr möglich, dass noch im geplanten Zeitraum bis Ende des Jahres im Parlament unterzubringen. Die Idee wäre gewesen, genau in diesem Bereich Trans­parenz zu schaffen. Es gibt dazu auch ein paar interessante Ansätze, die wir auch unterstützen, zum Beispiel im Hinblick auf die Frage der Eigentümerschaft bei Medien. (Abg. Kopf: Das unterstützt aber leider nur du!)

Ja, das mag schon sein, aber vielleicht kann man dennoch auf einer Ebene die Diskus­sion weiterführen. Ich halte es für dringend notwendig, dass dieses Medientranspa­renzgesetz kommt und auch relativ rasch kommt.

Ich hätte den Herrn Staatssekretär auch noch gerne gefragt, wie das Ministerium oder sein Ressort zu manchen dieser Beantwortungen zum Budget kommt. An sich ist es ein gutes Instrument, kurze Budgetanfragen – vier Tage Zeit, an dann die Antwort. Das Problem dabei ist, dass die Antworten zum Teil nur sehr salopp gegeben werden.

So habe ich beispielsweise unter anderem gefragt, wie viel für Inserate budgetiert ist. 3,8 Millionen € stehen da drinnen. Allerdings gibt es da noch einen weiteren Posten, nämlich sogenannte Werkleistungen von Dritten, der ist mit fast 17 Millionen € dotiert, und in der Antwort dazu scheint auf, dass damit neben einer ganzen Liste von anderen Dingen unter anderem auch Inserate bezahlt werden sollen. Das ist also ein weiterer Budgetposten, der in der Beantwortung nicht vorkommt. Man kann sich aus diesen Budgetdaten nur schwer ausrechnen, was jetzt wirklich wofür budgetiert ist.

Die zweite bemerkenswerte Antwort gab es zum Thema Social Web-Kosten des Bun­deskanzlers, der ja seit 26. Oktober auf Facebook, Twitter und was weiß ich wo noch präsent ist. Da kommt zur Frage der Kosten eine Beantwortung, dass es im Jahr genau 47 000 € sind. Ich stelle nur die Frage: Wenn laut Medienberichten neun Personen aus dem Bundeskanzleramt den Webauftritt des Herrn Bundeskanzler und die Social Web-Auftritte begleiten, dann kommt man mit 47 000 € maximal auf geringfügige Beschäf­tigungen. Ich gehe daher davon aus, dass da wohl die Personalkosten nicht eingerech­net sind.

In der geschilderten Form macht die Beantwortung dieser Budgetanfragen nicht wirklich Sinn. Wenn man fragt, was das Budget für den Social Web-Auftritt ist, und man dann nur die Kosten für die Homepage bekommt, nicht aber die Personalkosten, ist das eigentlich mehr eine – fast hätte ich gesagt: Provokation – nicht seriöse Beant­wortung. Wenn das Parlament dieses Instrument gewährt, dann kann man sich eine Beantwortung erwarten, die den Fakten halbwegs entspricht. Das war in den geschil­derten Fällen nicht der Fall. (Beifall bei den Grünen.)

13.58


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Grosz. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.58.59

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Hohes Haus! Abgeordneter Lopatka von der ÖVP hat heute richtigerweise gesagt: Die Lage ist zu ernst, um zu blödeln! – Stimmt vollkommen! Die Lage ist aber auch zu ernst, um zu lügen, sehr geehrte Damen und


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