ministerin hypnotisiert hat. Das stelle ich mir ziemlich gruselig vor und drücke an dieser Stelle mein Mitgefühl aus, normalerweise müsste man darauf sehr sauer reagieren.
Ein kleiner Ausblick noch auf die zukünftige Tätigkeit des Rechnungshofes: Die Ausweitung der Prüfkompetenzen ist immer ein Thema; über die Gemeinden mit über 10 000 Einwohnern ist schon gesprochen worden. Es gibt dazu gerade eine Querschnittprüfung; ich bin schon gespannt auf die ersten Ergebnisse. Aber es hinkt immer noch ein bisschen nach. Wir fordern ja schon lange, dass der Rechnungshof auch Unternehmen mit mehr als 25 Prozent Beteiligung des Bundes prüfen kann – derzeit ist eine Prüfung nur ab 50 Prozent Bundesbeteiligung möglich –, sowie solche Unternehmen, für die der Bund Haftungen übernommen hat. Wir werden nicht lockerlassen und dabei bleiben.
Zu diesem Behufe bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Wolfgang Zanger und weiterer Abgeordneter
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass dem Rechnungshof Prüfkompetenz bei Übernahmen von Haftungen durch die Republik Österreich, wenn diese für Unternehmungen beziehungsweise Privatsubjekte übernommen werden, sowie bei Unternehmungen, an denen die Gebietskörperschaften mit mindestens 25 Prozent des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt sind, zukommt.“
*****
(Beifall bei der FPÖ.)
An dieser Stelle noch ein herzliches Dankeschön an den Rechnungshof und seinen Mitarbeiterstab, der immer für sehr kompetente Berichte sorgt. Ich hoffe, dass Sie in Ihrer Arbeit und in Ihrer Kompetenz weiter so agieren. Wir wissen das sehr zu schätzen. (Beifall bei der FPÖ.)
14.16
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Wolfgang Zanger und weiterer Abgeordneter betreffend Erweiterung der Prüfkompetenz des Rechnungshofes
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1405 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2012 (Bundesfinanzgesetz 2012 – BFG 2012) samt Anlagen (1510 d.B.), UG 06 in der 132. Sitzung des Nationalrates am 16. November 2011
Derzeit ist nach den Bestimmungen des B-VG nicht zweifelsfrei, ob dem Rechnungshof etwa bei der Übernahme von Haftungen eine Prüfkompetenz zukommt, wenn diese für Unternehmungen bzw. Privatrechtssubjekte übernommen werden.
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