Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 210

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Zweiter Punkt: Frau Bundesministerin, wir haben im Ausschuss darüber debattiert, und ich bin wirklich froh über diese Entwicklung, dass man schaut, dass der Strafvollzug in den Heimatländern vollzogen wird und das dementsprechend ausbaut, weil das eine wichtige Maßnahme zur Entlastung unserer Justizanstalten ist, wo nach wie vor Handlungsbedarf besteht.

Die Diskussion ist eine ewige, eine uralte. Der medizinische Part in einer Justizanstalt ist ein sehr großer und ein sehr teurer. Die Diskussion, was man intern und was man extern macht, ist genauso alt.

Jetzt ist, was § 21 Abs. 1 StGB betrifft, mit der Eröffnung von Asten immerhin ein kleiner Bereich geregelt worden, aber wenn man sich die Gesamtzahlen anschaut, was § 21 Abs. 1, aber auch § 21 Abs. 2 StGB betrifft ... – Es ist ja in Wirklichkeit ein Prob­lem mit der gesamten medizinischen Betreuung. Was Ausführungen und permanente Klinikbewachungen kosten, Frau Bundesministerin, wissen wir alle miteinander. Ich glaube also, dass wir auch da noch ansetzen sollten, denn es besteht noch Hand­lungsbedarf, nämlich einerseits, was die Entlastung der Kolleginnen und Kollegen betrifft, andererseits natürlich auch, was das Budget betrifft.

Die Diskussion, wie hoch der Deckungsgrad ist, könnten wir genauso von der anderen Seite, also von jener der Justiz, diskutieren: Hätte die Justiz keinen Strafvollzug, gäbe es eigentlich keine Kosten, dann wäre alles gedeckt.

Ich glaube aber, dass es wichtig ist, dass wir gemeinsam eines nicht aus den Augen verlieren: Ich glaube, wir haben über viele Jahre einen sehr fortschrittlichen, modernen Strafvollzug gehabt, und wir sollten schauen, auch im Interesse unseres Personals, dass wir dementsprechend immer personell ausgestattet sind, weil das sonst am Rücken unserer Kolleginnen und Kollegen – von der Justizwache angefangen bis zu den Sonderdiensten – ausgetragen wird.

Dazu würde ich Sie einladen, und bitten, dass wir diese offenen Punkte ebenfalls nicht aus den Augen verlieren und einer Umsetzung zuführen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.49


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Musiol. – Bitte.

 


18.49.31

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Kollege Rosenkranz! Für Anwendungsbereiche des Anti-Aggressions-Trainings, glaube ich, brauchen wir nicht in Richtung Justiz zu blicken, dafür haben wir im Raum ausreichend Beispiele – wobei wir dann, wenn wir in Ihre Reihen schauen, wieder nahe bei der Justiz sind. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Kurz zum Thema Jugendgerichtshof. Man merkt, dass Sie da wirklich keine Ahnung haben. Das ist kein SPÖ-Prestigeprojekt oder wie auch immer Sie das genannt haben. Es ist erwiesen, es ist Erfahrung, dass die Jugendgerichtshilfe, die Jugendgerichts­barkeit, aber auch der Jugendlichenvollzug eben andere Bedingungen brauchen als der Erwachsenenvollzug.

Beim Übergang vom Jugendgerichtshof Rüdengasse zum Landesgericht hat es zahlreiche Probleme gegeben, deren Schilderung ich Ihnen allen hier jetzt ersparen möchte. Es ist ganz klar, und zwar nicht nur ... (Abg. Dr. Rosenkranz: Was war in Salzburg, Linz? – Abg. Lausch: Sie sind ja ahnungslos!) – Nein, ich bin nicht ahnungslos, ich bin vom Fach!

Es war ganz offenkundig in Wien, dass es Probleme in der Jugendgerichtsbarkeit gegeben hat, die daraus entstanden sind, dass es hier keinen eigenen Jugendgerichts-


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