ligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2012 (Bundesfinanzgesetz 2012 – BFG 2012) samt Anlagen (1510 d.B.), Untergliederung 13 – Justiz, in der 132. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 16. November 2011
Dass in Österreichs Justizanstalten immer wieder interessante Freizeitaktivitäten, Betreuungen und Therapien angeboten werden, war schon bekannt. Nun aber konnte ein neues Gustostück der Wellnessbetreuung in unseren Justizanstalten entdeckt werden. Zu dem breiten Angebot an Bastelgruppen, Theaterveranstaltungen, Konzertveranstaltungen, Sportgruppen, Asyl- und Fremdenrecht-Workshop, Fitnessräume, Insassencafe, Trommelgruppe, Musiktherapie, Orientalischer Tanz und Tiffanyarbeiten, Schneckentherapie können nun auch Yoga-Übungen belegt werden.
Laut Bundesministerium für Justiz können die Insassen durch Yoga ihre Konzentrationsfähigkeit erhöhen und eine angemessene Disziplin erlernen. Insofern wirken die durch Yoga erwobenen Fähigkeiten als Rückfallsprävention und sind förderlich für die Persönlichkeitsentwicklung.
Günstig ist dies aber nicht. Laut der Anfragebeantwortung 9156/AB XXIV. GP des Bundesministerium für Justiz wurden für rund 470 Stunden in therapeutischen Einzel- und Gruppensettings in der Justizanstalt für Jugendliche Gerasdorf im Jahr 2010 brutto 18.700 Euro ausbezahlt. Yogatrainerinnen und -trainer kamen sehr punktuell im Rahmen der Insassenbetreuung auch in den Justizanstalten Graz-Jakomini und Graz-Karlau zum Einsatz, was im Jahr 2010 Kosten von insgesamt rund 1.100 Euro verursacht hat.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, im Bereich der für 2012 budgetierten Kosten für Freizeitaktivitäten, Betreuungen und Therapien in Österreichs Justizanstalten einzusparen.“
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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Pendl –: Danke sagen, Otto! Und Hände schütteln nicht vergessen!)
18.45
Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wissen ja, wie das so abläuft bei Budgetdiskussionen. Ich möchte aber jetzt nur die Ausführungen des Kollegen Rosenkranz aufgreifen.
Herr Kollege Rosenkranz, das Problem ist nicht nur das Gericht, sondern das Problem ist Folgendes: Wir haben eine Lösung gehabt, wo die Jugendlichen und die Erwachsenen separat untergebracht waren, und wir haben dort alle Sondereinrichtungen gehabt. Das ist das wahre Problem. Und wenn Sie sich das international anschauen, werden Sie keinen einzigen Experten finden, der sagt, dass es gescheit ist, wenn man die Erwachsenen mit den Jugendlichen im selben Haus unterbringt. (Abg. Lausch: Das hat es in Wien gegeben, !) – Du weißt aber genau, Christian Lausch, dass das immer ein Problem ist, auch bei uns in der Josefstadt. – Erster Punkt.
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