heitlichen Bereich zu treffen. – Ich sehe das als Unterstützung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber natürlich auch als eine Unterstützung für die Arbeitgeber, weil diese in diesem Zusammenhang auch Verantwortung tragen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Damit komme ich schon zum Thema Pensionen: Mir ist sehr wohl wichtig, und das wird auch immer wieder angesprochen, dass, wenn wir die Pensionen für unsere Kinder noch sichern wollen, etwas geschehen muss. Das sagen alle Experten, und ich denke, man muss das klar formulieren: Es geht nicht an, dass Männer durchschnittlich mit 58,2 Jahren und Frauen mit 57 Jahren in Pension gehen. Letztere arbeiten sowieso länger, weil sie sonst ihre Pension nicht zusammenbringen.
Man muss auch sagen: Dass das Pensionsantrittsalter bei uns eines der niedrigsten ist, das ist eine Verfälschung. Manchmal glaube ich, dass man nicht weiß, was „faktisches Antrittsalter“ bedeutet. Wir in Österreich haben ein Antrittsalter für Männer mit 65 und für Frauen mit 60, und man muss das Frühpensionsantrittsalter einfach hinaufheben, und wenn Frauen freiwillig länger arbeiten wollen, dann sollte das auch zugelassen werden. Ich weiß aber, wie das in der Verwaltung ist! Da heißt es dann: Du bist 60, als Frau gehst du halt in Pension, wenn du nicht unbedingt Beamtin bist.
Ich glaube aber, dass wir sehr wohl auch über die Invaliditätspension reden müssen. Auch in diesem Bereich brauchen wir ein paar Maßnahmen. Erstens brauchen wir ein wirksames Bonus-Malus-System, gemäß welchem jene, die früher in Pension gehen, weniger erhalten als jene, die länger arbeiten. Diesbezüglich haben wir auch unseren Bundesminister Mitterlehner auf unserer Seite.
Außerdem ist es mir wichtig, auch noch das Sonderpensionsrecht der Wiener Magistratsbeamten anzusprechen. Ohne polemisch zu sein: Wir in der Steiermark haben das schon lange umgesetzt, und wir sind auch vorbildhaft mit anderen Verwaltungsreformmaßnahmen unterwegs. – Es geht nicht an, dass in Wien die Magistratsbeamten, die nicht anders beschäftigt sind als jene in Vorarlberg oder in Oberösterreich, sozusagen uns Steuerzahlern derzeit 350 Millionen an Zusatzkosten verursachen.
Zudem bin ich meinem Kollegen Lopatka auch sehr dankbar dafür, dass er immer wieder auf das Sonderpensionsrecht bei den ÖBB hinweist. – Wer soll verstehen, dass ASVG-Bedienstete mit einem weit niedrigeren Einkommen als die Mitarbeiter der ÖBB in Pension gehen?
Ich weiß, dass das wahrscheinlich auch meine Kollegin Ursula Haubner sagen wird, aber ich möchte Sie fragen: Was geschieht denn noch alles bis 2014? Wie viele gehen da in Pension? Es ist schade, dass der Herr Bundesminister jetzt offenbar gegangen ist, weil ich ihn wirklich in vielen Inhalten unterstütze. (Abg. Mag. Lapp: Er ist da!)
Ich möchte sagen: Wir haben Reformbedarf bei der Invaliditätspension. Es geht doch nicht an, dass 3 000 Personen unter 30 Jahren in Invaliditätspension und weitere 10 000 unter 40 Jahren in Frühpension sind!
Das heißt zusammengefasst: Wir haben da Baustellen, und wir müssen gemeinsam mit dem Herrn Bundesminister, der diesbezüglich Verantwortung trägt, entsprechende Maßnahmen in die Wege leiten.
Kurz gesagt: Die angestrebte Schuldenbremse ist ein richtiges Mittel, und stabile Finanzen sind eine sichere Zukunft. (Beifall bei der ÖVP.)
10.09
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schatz zu Wort. – Bitte.
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