Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 277

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Qualität der Maßnahme nur um das Doppelte – um das Doppelte! – dieser Summe möglich ist. Das heißt ganz konkret: Künftig wird nur mehr die Hälfte – nur mehr die Hälfte! – der Summe, die eigentlich für eine gute Betreuung von solchen Menschen, die Hauptschulabschlüsse versuchen, vonnöten ist, zur Verfügung stehen.

Dazu sagen Sie, Herr Minister, dass das nicht Ihr Bier ist! Sie haben nichts anderes getan, als die heiße Kartoffel einfach weiterzugeben! Aber ich denke, als Sozialminister müsste es Ihnen immer ein Anliegen sein, Jugendliche möglichst dabei zu unter­stützen, zu einem solchen Hauptschulabschluss zu kommen. Genau diese Artikel-15a-Vereinbarung wird das aber künftig entweder verhindern oder zumindest massiv erschweren.

Herr Minister! Noch ein Stichwort: Mindestsicherung. Sie haben angekündigt bezie­hungsweise ist auch im Gesetz festgelegt, dass wir hier evaluieren müssen. – Ich möchte Sie auf jeden Fall auf zwei Punkte hinweisen, wo ich massiven Handlungs­bedarf sehe. Das wird auch immer wieder von Sozialberatungsstellen, AMS-Geschäfts­stellen et cetera kundgetan.

Es ist ein totales Problem, dass diese Clearingstelle, so wie ursprünglich einmal vorge­sehen war, nicht gekommen ist. Es ist nämlich wichtig, dass Menschen, die Unter­stützung brauchen, zu einer Stelle gehen können, die abklärt, wie der Bedarf gelagert ist, und entsprechend dieser Abklärung sollen dann sinnvolle Maßnahmen angeraten oder zugewiesen werden. Solange das nicht der Fall ist, sind diese gesamten Hilfsmaßnahmen und Unterstützungen oft ein willkürliches Flickwerk, das nicht effizient und deshalb budgetär auch nicht besonders sinnvoll ist. – Das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt ist die Einbeziehung in die Krankenversicherung. Das ist für Sie schlechthin die Erfolgsgeschichte im Zusammenhang mit der Mindestsicherung. Der Punkt ist aber, dass jetzt Mindestsicherungsbezieher ihre Selbstbehalte selbst finan­zieren müssen. Menschen, die ohnehin schon wenig finanzielle Mittel zur Verfügung haben, sind zwar in die Krankenversicherung einbezogen, werden aber jetzt neu belastet durch die Selbstbehalte, die sie persönlich abdecken müssen. Es gibt zwar diesen Härtefonds der Krankenversicherungen, aber Sie wissen auch, dass diese nicht immer einspringen und dass es vor allem auch keinen Rechtsanspruch gibt.

Das sind zwei ganz wichtige Punkte im Zusammenhang mit der Mindestsicherung. Leider ist eine entsprechende diesbezügliche Veränderung in diesem Budget noch nicht vorgesehen.

Frau Ministerin Fekter hat angekündigt, dass es schmerzvolle Einsparungen geben wird. Ich möchte hiermit ganz offiziell ankündigen: Wenn es so sein wird, dass wie­derum diejenigen, die jetzt schon zu wenig haben und jetzt auch schon zu wenig Unter­stützung bekommen, auch diejenigen sein werden, bei denen Sie die Schrauben am stärksten anziehen, dann können Sie mit massivem Widerstand der Grünen rechnen. (Beifall bei den Grünen.)

Leider weisen einige Vorzeichen in diesem Budget tatsächlich bereits in diese Rich­tung. (Beifall bei den Grünen.)

10.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser zu Wort. – Bitte.

 


10.17.08

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zuerst auf die Rede der Frau Kollegin Steibl eingehen, die gesagt hat, dass wir endlich von den wirklichen Dingen


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