Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 299

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Gleichbehandlungsrichtlinie verletzt – ja oder nein? – Das ist die Frage gewesen, die der Oberste Gerichtshof dem EuGH gestellt hat.

Wenn Sie das Urteil des EuGH lesen würden, dann würden Sie auch draufkommen, dass dort steht, du kannst machen, was du willst. Ich habe immer noch kein Erkenntnis des Obersten Gerichtshofes, denn dieses Erkenntnis des Obersten Gerichtshofes ist erst das effektive Erkenntnis: Gab es 2008 eine Diskriminierung? In welcher Relation gab es die Diskriminierung? Und für welche Bezugsgruppe von Pensionen gab es die Diskriminierung? Das ist ja das Verfahren.

Ich glaube, man sollte aus Polemik heraus nicht ein Regierungsmitglied zum Rechts­bruch auffordern und etwas nachvollziehen, wofür es keinen Rechtstitel gibt! (Abg. Kickl: ... die Verfassung gebrochen!) Und bis jetzt haben alle Ihre Anstrengungen, was das Pensionsrecht betrifft, beim Verfassungsgerichtshof im Nirwana geendet.

Demzufolge: Lassen wir das dort, wo es ist! Es hat eine Person mit 143 anderen, davon 131 aus Oberösterreich, den Rechtsweg beschritten – ist okay. Das ist ihr gutes Recht in einem Rechtsstaat. Der Oberste Gerichtshof hat den EuGH gefragt: Ist da eine Richtlinie verletzt worden?

Ich habe aber von dem Organ, das für Österreich eine Entscheidung treffen muss, keinerlei Antwort. Die habe ich nicht. Ich habe vom OGH kein Urteil. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Aber vom EuGH!) – Der EuGH ist hier nicht derjenige, der beurteilen darf. Lesen Sie doch bitte die österreichische Rechtsordnung und halten Sie sich an den Rechtsstaat! Blenden Sie doch die Leute nicht mit etwas, von dem Sie ganz genau wissen, dass es falsch ist! – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.31


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Aubauer – Bitte.

 


11.31.17

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Minister, ich spreche Sie jetzt als Konsumen­tenschutzminister an, wenn es recht ist.

Ich möchte gerne den Fokus auf ältere Konsumenten lenken. Ältere Menschen finden sich in dieser schnelllebigen Zeit nicht immer zurecht. Deswegen brauchen sie unseren besonderen Schutz. Die Generation 50plus ist ja auch die größte Käufergruppe und hat die größte Kaufkraft aller Altersgruppen. Daher sollte mehr Rücksicht auf sie genommen werden.

Das große aktuelle Problem ist die Teuerung. Viele Menschen können sich das täg­liche Leben gar nicht mehr leisten, müssen jeden Euro drei Mal umdrehen. Sie brauchen Hilfe, zum Beispiel betreffend Energiekosten. Da braucht es niederschwellige Information, leicht verständliche Information für Senioren, wie sie Energie sparen können, wie sie leichter den Anbieter wechseln und vieles mehr.

Ärgernis Preisgestaltung. Derzeit sind Großpackungen oft billiger als kleine. Singles und alleinstehende Senioren müssen für eine Einzelpackung unverhältnismäßig viel Geld auf den Tisch legen. Da brauchen wir auch billigere und kleinere Packungen.

Ärgernis Lockangebote. Wann immer man ein verbilligtes Produkt kaufen möchte, ist es ausverkauft. Da braucht es strengere Regeln. Die Konsumenten dürfen nicht mit Lockangeboten getäuscht werden.

Ärgernis Kennzeichnung von Lebensmitteln. Viele Konsumenten sind verunsichert. Es gibt ein Wirrwarr an Labels. Jeden Tag fast wird ein neues Gütesiegel erfunden. Wer kennt sich da noch aus? – In Deutschland gibt es dazu eine neue Informations­platt-


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