Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 390

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Deswegen stelle ich folgenden Entschließungsantrag:  

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, entsprechende Maßnahmen zu setzen, die eine Förderung des privaten Sponsorings zeitgenössischer Kunst und Kultur durch steuer­liche Anerkennung privater Kunst- und Kulturausgaben als Sonderausgaben Zug um Zug gegen teilweise Zurücknahme des staatlichen Kulturmonopols bewirken.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Frau Ministerin, ich weiß, dass dieser stete Tropfen irgendwann den Stein höhlen wird, und ich bin guter Dinge, dass diese Kulturpolitik für die Kunstschaffenden in Österreich und darüber hinaus auf einen fruchtbaren Boden fallen wird. – Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ.)

16.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Jury, Mag. Heidemarie Unterreiner und weiterer Abgeordneter

betreffend Förderung und steuerliche Absetzbarkeit von Kunst- & Kultursponsoring

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1405 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvor­anschlages für das Jahr 2012 (Bundesfinanzgesetz 2012 – BFG 2012) samt Anlagen (1510 d.B.), UG 30 (Kunst und Kultur) in der 132. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 17. November 2011

Die Diskussion um geeignete Finanzierungskonzepte von Kunst und Kultur in Öster­reich bestimmt seit Jahren die österreichische Kulturpolitik. Die zentrale Frage stellt sich aber nach wie vor: Wie sehen die Zielvorgaben für künftige kulturpolitische Maßnahmen aus? Eines steht aus der Erfahrung der vergangenen Jahrzehnte außer Zweifel: Ohne entscheidenden Kurswechsel bleibt Österreichs Kulturpolitik intrans­parent, von öffentlichen Subventionen und der politischen Entscheidungsbefugnis ab­hängig. Den Ausweg aus der Krise kann nur eine dringend notwendige Reform der österreichischen Kunstförderung bewerkstelligen. Das derzeit bestehende Subven­tionsmonopol der öffentlichen Hand führt zu offenen und versteckten Abhängigkeiten der österreichischen Kulturschaffenden. Während in Österreich der Begriff des „Staatskünstlers“ nach wie vor seine Berechtigung hat, erkennt man im Ausland bereits den Vorteil und die positiven Ergebnisse einer zunehmend privaten Kunstförderung, dem Sponsoring. Das bedeutet weniger Staat und mehr Privat, d.h. eine Subventions­einschränkung der Bundeskunstförderung Zug um Zug mit einer steuerlichen Anerkennung privater Kunstausgaben als Sonderausgaben, wobei v.a. zeitgenös­sische Kunst davon betroffen sein soll.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 


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