Deswegen stelle ich folgenden Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, entsprechende Maßnahmen zu setzen, die eine Förderung des privaten Sponsorings zeitgenössischer Kunst und Kultur durch steuerliche Anerkennung privater Kunst- und Kulturausgaben als Sonderausgaben Zug um Zug gegen teilweise Zurücknahme des staatlichen Kulturmonopols bewirken.“
*****
(Beifall bei der FPÖ.)
Frau Ministerin, ich weiß, dass dieser stete Tropfen irgendwann den Stein höhlen wird, und ich bin guter Dinge, dass diese Kulturpolitik für die Kunstschaffenden in Österreich und darüber hinaus auf einen fruchtbaren Boden fallen wird. – Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ.)
16.43
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Josef Jury, Mag. Heidemarie Unterreiner und weiterer Abgeordneter
betreffend Förderung und steuerliche Absetzbarkeit von Kunst- & Kultursponsoring
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1405 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2012 (Bundesfinanzgesetz 2012 – BFG 2012) samt Anlagen (1510 d.B.), UG 30 (Kunst und Kultur) in der 132. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 17. November 2011
Die Diskussion um geeignete Finanzierungskonzepte von Kunst und Kultur in Österreich bestimmt seit Jahren die österreichische Kulturpolitik. Die zentrale Frage stellt sich aber nach wie vor: Wie sehen die Zielvorgaben für künftige kulturpolitische Maßnahmen aus? Eines steht aus der Erfahrung der vergangenen Jahrzehnte außer Zweifel: Ohne entscheidenden Kurswechsel bleibt Österreichs Kulturpolitik intransparent, von öffentlichen Subventionen und der politischen Entscheidungsbefugnis abhängig. Den Ausweg aus der Krise kann nur eine dringend notwendige Reform der österreichischen Kunstförderung bewerkstelligen. Das derzeit bestehende Subventionsmonopol der öffentlichen Hand führt zu offenen und versteckten Abhängigkeiten der österreichischen Kulturschaffenden. Während in Österreich der Begriff des „Staatskünstlers“ nach wie vor seine Berechtigung hat, erkennt man im Ausland bereits den Vorteil und die positiven Ergebnisse einer zunehmend privaten Kunstförderung, dem Sponsoring. Das bedeutet weniger Staat und mehr Privat, d.h. eine Subventionseinschränkung der Bundeskunstförderung Zug um Zug mit einer steuerlichen Anerkennung privater Kunstausgaben als Sonderausgaben, wobei v.a. zeitgenössische Kunst davon betroffen sein soll.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
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