Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 418

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Entschließungsantrag

des Abgeordneten Dr. Graf

und weiterer Abgeordneter

betreffend Uni-Milliarde bis 2015

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über die Regie­rungsvorlage (1405 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoran­schlages für das Jahr 2012 (Bundesfinanzgesetz 2012 – BFG 2012) samt Anlagen (1510 d.B.), UG 31 in der 132. Sitzung des Nationalrates am 17. November 2011

Der Nationalrat hat bereits am 24.9.2008 beschlossen: "Durch öffentliche und private Investitionen sollen die Budgets für den tertiären Bildungssektor ab dem Jahr 2009 bis spätestens 2020 auf 2 % des BIP erhöht werden - das sind jährliche Steigerungen von mindestens 200 Mio. Euro zusätzlich. Die Globalbudgetierung der Universitäten soll daher - im Vergleich mit dem Budget des Jahres 2008 - im Jahr 2009 um 200, im Jahr 2010 um 400, im Jahr 2011 um 600, im Jahr 2012 um 800 Mio. € erhöht werden."

Das Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode, das SPÖ und ÖVP beschlossen haben, enthält im Kapitel Wissenschaft und Forschung eine Rücknahme bzw. Relativierung der am Ende der letzten GP beschlossenen Maßnahmen im Uni­versitätsbereich. Verschärft wird die Situation im Universitätsbereich auch deshalb, weil die im Regierungsprogramm in Aussicht genommenen Maßnahmen unter Budget­vorbehalt stehen.

Der FPÖ-Wissenschaftssprecher Martin Graf forderte bereits am 28.10.2009 eine Uni-Milliarde zur Beseitigung der untragbaren Bedingungen an den Universitäten. Das Geld soll einerseits verwendet werden, um die Kapazitäten in Lehre und Forschung zu erhöhen. Andererseits muss in zusätzliche Infrastruktur investiert werden. "Es muss sichergestellt sein, dass in Österreich jeder studieren darf, was er will, sofern er die dafür nötigen Qualifikationen aufweist", verlangt Graf und wendet sich damit klar gegen Zugangsbeschränkungen und auch gegen Studiengebühren. Graf ist erfreut, dass seiner Forderung nach der „Uni-Milliarde“ auch Rektor Badelt und der Wiener Bürger­meister Häupl gefolgt sind.

Die derzeitige Finanzierung der Universitäten stellt nach der Auffassung der unter­zeich­nenden Abgeordneten eine völlig unzureichende Alibimaßnahme dar.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„ Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um das Budget für den tertiären Bildungssektor bis zum Jahr 2015 auf 2% des BIP zu erhöhen. Als 1. Tranche und Sofortmaßnahme sind zur Erreichung des 2% Zieles die nicht zweckgebundenen Rücklagen des BMWf im Jahr 2012 aufzulösen und den Universitäten zur Verfügung zu stellen.“

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Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. – Bitte.

 


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