Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 419

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18.14.30

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich in meinem Redebeitrag vor allem der Frage der medizinischen Universitäten widmen. Wir haben ja derzeit zwei Problemfälle, der eine ist die Wiener und der zweite die Innsbrucker Universitätsklinik.

In Wien kommen wir aufgrund der zu niedrigen Mittel, die der Bund leistet, um die Ärztinnen und Ärzte zu bezahlen, in massive Probleme was die Aufrechterhaltung des Betriebes der Med-Uni Wien und des AKH betrifft. Das ist jetzt nicht akut, möglicher­weise auch nicht 2012. Die Aussagen des Rektors darüber, ob es sich ausgeht, dass man die Ärztinnen und Ärzte noch beschäftigen kann, ob man Journaldiensträder einsparen muss oder nicht, variieren noch sehr. Aber unter Garantie passiert das, wenn wir dieses Budget so fortschreiben, wie es ist, 2013.

In Innsbruck haben wir ein anderes Problem, ein strukturelles Problem, das durch die Trennung der Medizinischen Universität von der Hauptuniversität möglicherweise noch verschärft wurde. Jetzt werden erstmalig Stimmen laut, ob man diese Dinge nicht wieder zusammenführen sollte, um die möglichen Synergien und Synergieeffekte zu nutzen.

Das heißt, es gibt zwei große Probleme, die zwei große medizinische Universitäten betref­fen. Ich glaube, dass man nicht nur mit Geld, sondern auch mit Struktur und weiteren Mitteln durchaus zu einer Lösung kommen kann.

Kollegin Hakl hat zuerst gesagt, Studiengebühren seien eine Frage der Gerechtigkeit. Wir haben ein anderes Verständnis von Gerechtigkeit, Kollegin Kuntzl hat es bereits angesprochen. Für uns ist es eine Frage der Gerechtigkeit, dass jeder, der etwas hat, dazu beiträgt, dass er in einem Land wie Österreich in sozialem Frieden leben kann. Deswegen ist es für uns auch vollkommen klar, dass wir ohne Vermögenssteuer, ohne Millionärssteuer und ohne weitere Steuern in diesem Bereich, nämlich wirklich Millionäre betreffend, auf keinen Fall auskommen wollen. Das ist für uns die Frage der Gerechtigkeit.

Herr Bundesminister, ich glaube Ihnen, dass Sie versucht haben, ein Modell auszuar­beiten, mit dem sozial gerechte Studiengebühren eingeführt werden könnten. Wir glauben nicht, dass es dieses Modell geben kann, und zwar aus einem ganz einfachen Grund: Auf diesen Sozialtopf, den Sie zum Beispiel nennen, gibt es keinen Rechts­anspruch. Das ist wieder etwas, von dem man abhängig ist.

Wir alle wissen, dass es, solange die Beihilfen davon abhängen, wie hoch das Ein­kommen der Eltern ist, Personengruppen gibt, die an ihrem Einkommen einfach drehen können – das sind Selbständige, das sind aber auch Bauern – und dass es Menschen mit Lohn- und Einkommensteuerbescheid gibt, deren Kinder oft an sehr knappen Grenzen scheitern und keine Studienbeihilfe bekommen.

Abgeordneter Rosenkranz hat die Zustände an den Universitäten angesprochen. Ich bin davon auch im engsten Familienkreis betroffen und weiß, wie schwierig es in Fra­gen des Bologna-Prozesses mit einer gegenseitigen Anrechnung von Zeugnissen ist. Wir sind derzeit, glaube ich, bei knapp einem halben Jahr, wenn nicht bei einem Jahr, das mein Kind verloren hat, weil es einfach nicht gelungen ist, aus einem zweiten Land etwas zu bekommen. Der Professor hat dann nämlich gesagt: Für das geht es, aber für das geht es nicht. (Abg. Dr. Rosenkranz: Und dafür auch noch Studiengebühren verlangen!) Das ist ein ewiger Bürokratiekampf, und ich bin vollkommen bei Ihnen, wenn Sie kritisieren, dass man dafür noch Gebühren verlangt. (Abg. Dr. Rosenkranz: Das ist eine Frechheit!)

 


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