Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 492

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ministerium ressortieren, und zwar das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, das Heiz­kos­tenabrechnungsgesetz und, ganz kurz, die thermische Sanierung.

Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz ist das Fundament für einen leistbaren Wohnraum. Rückläufige Wohnbauförderungsgelder und stark steigende Grundstücks­preise erschweren es natürlich auch dem gemeinnützigen Sektor, entsprechende Angebote zur Verfügung zu stellen. Daher ist es einerseits notwendig, die gemein­nützige Wohnungswirtschaft im Gesetz abzusichern, und andererseits auch, das Gesetz an die aktuellen Rahmenbedingungen anzupassen und es möglicherweise auch flexibler zu machen.

Ebenso verhält es sich beim Heizkostenabrechnungsgesetz, das eigentlich ein Schutz­gesetz für Wärmeabnehmer sein soll, das eine transparente Abrechnung garantieren sollte und das auch möglichst energieeffiziente Heizanlagen zum Einsatz bringen soll. Der Anwendungsbereich muss oder sollte auch zukünftig für alle Anwender, für alle Wärmeabnehmer garantiert werden, sodass auch diejenigen Zugang haben, die zurzeit ausgeschlossen sind. Das sind die Mieter von Eigentumswohnungen. Das heißt, da ist eine grundsätzliche Neuregelung notwendig, damit das auch den modernen Anforde­rungen angepasst wird.

Ganz kurz nur zur thermischen Sanierung – sie wurde ja bereits angesprochen, der Herr Minister hat auch schon dazu Stellung genommen –: Da möchte ich noch den Teilaspekt einbringen, dass im privaten Wohnungssektor auch die Teilsanierung möglich sein sollte, sodass nicht nur die Vollsanierung gefördert wird.

Grundsätzlich denke ich, dass Gesprächsbereitschaft bei all den skizzierten Problem­bereichen da ist und dass unser Herr Bundesminister Mitterlehner auch für eine konstruktive, gemeinsame Lösung steht. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

12.23


Präsident Fritz Neugebauer: Herr Bundesminister Dr. Mitterlehner hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


12.23.14

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nur in aller Kürze zum Abgeordneten Markowitz – jetzt sehe ich ihn gar nicht –, weil er immer den Blum-Bonus anspricht: Es ist schnell erklärt, dass er da einem Irrtum aufsitzt.

Der Irrtum ist folgender: Der Blum-Bonus war darauf ausgerichtet, dass in Zeiten, in denen es schwierig ist, alle Lehrstellensuchenden unterzubringen, eine Förderung hilfreich ist, dass jemand, der schon Lehrlinge hat, noch zusätzliche aufnimmt. Das hat sich auch bewährt.

Jetzt hat sich aber das Problem genau umgekehrt: Sie haben zu wenige Lehrlinge, weil zehntausend 15-jährige pro Jahr weniger sozusagen auf dem Markt sind und sie im Wettbewerb mit der Schule stehen. Wenn Sie jetzt jeden zusätzlichen, den sie nicht bekommen, fördern wollen, dann wird das irgendwo ins Leere stoßen.

Daher müssen Sie überlegen, ob Sie vielleicht dem Lehrling direkt eine Förderung zah­len – das wäre eine neue Idee –, damit er nicht in die Schule, sondern in den Betrieb geht. (Abg. Riepl: Ein interessanter Vorschlag!) Aber ansonsten ist diese Blum-Geschichte von dazumal, die gerne auch aus anderen Bereichen kommt, einfach nicht mehr als Argument verwendbar. Ich hoffe, dass wir es damit einmal ausgeräumt haben. (Beifall bei der ÖVP.)

12.24

 


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