Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 519

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13.37.12

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Herr Bundesminister! Laut einer Studie des ÖIF leben zirka 70 Prozent der Kinder in Familien, wo beide Elternteile vorhanden sind, wobei Lebensgemeinschaften stärker zunehmen als Ehen – das muss man auch einmal so sagen –, der Anteil der alleinerziehenden Elternteile bleibt mit zirka 17 Prozent ziemlich konstant, und Patchwork-Familien sind mit zirka 10 Prozent in Österreich vertreten.

Das zeigt uns, dass sich Familien in ihrer Vielfalt ausbreiten, Familien in ihrer Vielfalt vorhanden sind und dass wir alles tun müssen, dass Familien gestärkt werden, dass jede Form der Familie leist- und lebbar ist, weil es letztendlich darum geht, ein sicheres Umfeld für die Kinder zu schaffen, ein Umfeld, in dem sich Kinder auch wirklich gut entwickeln können.

Das Familienbudget, das nun vorliegt, Herr Bundesminister, bleibt zwar konstant, aber man muss immer wieder dazusagen, dass es im Vorjahr schmerzhafte Einschnitte bei den Familienleistungen gegeben hat, die bis heute nachwirken. Sie schreiben also ein Budget fort, es sind keine besonderen Prioritäten erkennbar. Sie schreiben wichtige Leistungen fort, wie zum Beispiel das Kinderbetreuungsgeld. Sie haben – und dazu stehe ich auch – mit dieser neuerlichen Anschubfinanzierung für den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren, die wir auch schon sehr oft und sehr eindringlich eingefordert haben, eine wichtige Leistung umgesetzt.

Was das Kinderbetreuungsgeld anlangt, ist das auch eine Leistung, die für die Eltern ganz, ganz wichtig ist, auch für ihre finanzielle Situation. Ich sehe allerdings das Kinderbetreuungsgeld nicht so sehr als eine Leistung zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sondern als eine einkommensunabhängige Familienleistung. Daher werden wir auch heute wieder einen Antrag bezüglich der Abschaffung der Zuver­dienstgrenze einbringen, denn die Zuverdienstgrenze widerspricht der Wahlfreiheit. (Beifall beim BZÖ.)

Wenn Kollegin Ridi Steibl sagt, dass die Kurzvariante ein Erfolgsmodell ist, so kann ich dem nicht zustimmen. Die Erfolgsmodelle – die Statistik und Ihre Beantwortungen zeigen es ja ganz klar – sind die Langzeitformen, die 30+6- und 20+4-Formen, die von über drei Vierteln der Eltern angenommen werden, während die Kurzvarianten eher vernachlässigbar sind. Bei den Kurzvarianten – das stimmt – gibt es mehr Väter­beteiligung.

Daher, glaube ich, sollte man, gerade was das Kinderbetreuungsgeld anlangt, wirklich auch einmal hinterfragen: Wäre es nicht besser, die Zuverdienstgrenze abzuschaffen, weniger Formen vorzusehen, dafür auch weniger Verwaltung zu benötigen – und das Geld kommt direkt dort an, wo es die Familien brauchen? (Beifall beim BZÖ.)

Ein weiteres zentrales Thema – es wurde ja auch schon von den Vorrednern und im Ausschuss angesprochen – ist der Leistungsfonds für die Familien, der FLAF. Hier, denke ich, hat es absolute Priorität, diesen auch nachhaltig zu sichern mit Leistungen, die für die Menschen, für die Familien wichtig sind, nämlich einerseits durch eine Kostenwahrheit bei den Einnahmen, was die Gemeinden und die Länder anbelangt. Hier, glaube ich, ist es nicht ehrlich und nicht legitim, dass zwar die Länder und Gemeinden bezahlen, aber sich dann wieder einen Teil über den Finanzausgleich zurückholen.

Andererseits glaube ich auch – und das ist schon sehr lange eine Forderung von uns –, dass bedingt familienrelevante, also familienferne Leistungen aus dem FLAF heraus­kommen müssten. Ich habe ja selbst die Erfahrung gemacht, dass man gerne alles in den FLAF hineinpackt, wo man sonst nicht weiß, wo man die Dinge hintun soll. Da gibt es viele Dinge, von Pensionszahlungen bis zu Unterhaltsvorschüssen.

 


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