Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 85

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ganz fürchterliche Konsequenzen für das Leben dieser Kinder hat – oft deren weiteres Leben auf Dauer erschwert und vernichtet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, genau deshalb haben wir auch in den vergangenen Jahren gemeinsam schon einige wichtige Maßnahmen hier im Hohen Haus auf sachlicher Ebene ergriffen, um es Tätern zu erschweren, um den Opfern zu helfen. Zum Beispiel wurden die Strafandrohungen bei Sexualdelikten gegen Kinder und bei Kinderpornographie stark angehoben, die Verjährungsfristen verdoppelt. Es wird ja immer über die Verjährungsfristen diskutiert. Bei Sexualdelikten gegen Kinder beginnt die Verjährungsfrist überhaupt erst mit Vollendung des 28. Lebensjahres des Opfers zu laufen und läuft bei schweren Fällen bis zum 48. Lebensjahr, bis dahin kann noch verfolgt werden. Es hat aber auch andere wichtige Maßnahmen gegeben, so zum Beispiel im Zweiten Gewaltschutzgesetz ein Tätigkeitsverbot für bestimmte Berufe für Sexualstraftäter oder auch die Einführung einer Sexualstraftäterdatei. All das waren ganz wichtige gemeinsame Maßnahmen im Kampf gegen Sexualstraftäter insgesamt, aber insbesondere gegen Gewalttäter gegen Kinder. (Beifall bei der ÖVP.)

Auch heute wieder, meine sehr verehrten Damen und Herren, setzen wir – und ich hoffe, gemeinsam – hier in diesem Hohen Haus mit diesem Gesetzesbeschluss weitere wichtige Schritte im Kampf gegen solche Verbrechen. Es werden bei Gewalt­delikten und gefährlichen Drohungen gegen Kinder, gegen unmündige Kinder, durch volljährige Personen Strafuntergrenzen eingeführt, die nicht unterschritten werden dürfen. Eine entsprechende Tatbegehung, wenn Gewalt gegen Kinder angewendet wird, wird ausdrücklich als besonderer Erschwerungsgrund erwähnt und ist daher in Zukunft entsprechend zu berücksichtigen.

Weiters wird das sogenannte Cyber-Grooming, schon das Anbahnen von Sexual­kontakten zu Unmündigen, insbesondere im Internet – das ist sicherlich eine ganz neue Begehensform in den letzten Jahren –, unter Strafe gestellt.

Zuletzt wird mit diesem Gesetz auch ein eigener Straftatbestand geschaffen, der schon die wissentliche Betrachtung pornographischer Darbietungen Minderjähriger unter Strafe stellt. Auch das ist, glaube ich, ein ganz wichtiger Punkt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir setzen damit wieder einen weiteren wichtigen Schritt im Kampf gegen Verbrechen gegen Kinder, im Kampf gegen Gewalt gegen Kinder. Ich darf sagen, dass das sehr wichtig ist, und Sie alle einladen, diesem Gesetz Ihre Zustimmung zu geben, damit wir auch gemeinsam diese Schritte setzen.

Ich möchte auch nicht unerwähnt lassen, dass es natürlich manchmal verständliche Regungen oder auch Lösungsvorschläge gibt, die im ersten Moment sinnvoll zu sein scheinen, bei näherem Hinsehen aber leider nicht sinnvoll sind. Das betrifft zum Beispiel die Anzeigepflicht, die in allen Fällen manchmal verlangt wird. Vor allem jene Berufsgruppen, die sehr viel zu tun haben mit misshandelten Kindern, mit Gewalt gegen Kinder, führen sehr klar gute Gründe dafür an, dass eine absolute Anzeigepflicht kontraproduktiv sein kann. Erstens führt sie bei Gewalttaten oder bei sexuellem Missbrauch, der sich leider auch immer wieder im Familienkreis abspielt, dazu, dass keine Anzeige gemacht wird, dass Kinder nicht einmal in Behandlung gegeben werden, dass sozusagen ein Wall gegen die Behandlung von Verletzungen aufgebaut wird. Das wollen wir nicht, das ist nicht im Sinne der Kinder. Auf der anderen Seite kann eine sofortige Anzeige auch dazu führen, dass die Aufklärung erschwert und dass letztlich das Kind, das zum Opfer geworden ist, ein zweites Mal viktimisiert wird, wenn es dann erleben muss, dass es trotz Verfolgung letztlich mangels ausreichender Beweise zu einem Freispruch kommt. Das sind Argumente, die man berücksichtigen muss, und daher sind wir nicht für diese Anzeigepflicht, Herr Kollege Strache!

 


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