Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 86

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich glaube, wir haben mit diesem Gesetzentwurf einen weiteren wichtigen Schritt geschaffen, und ich lade alle ein, diesem auch die Zustimmung zu geben. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.49


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.

 


11.50.02

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Kollege Strache, ich frage Sie: Wo waren Sie vor eineinhalb Jahren? (Abg. Strache: Hier und habe die Anträge eingebracht! Die Anträge bringen wir nämlich seit sechs Jahren ein!) – Nein! (Abg. Strache: Selbstverständlich!) Vor eineinhalb Jahren haben wir über sexuellen Missbrauch in der Kirche debattiert, und von der FPÖ ist kein einziger brauchbarer Beitrag gekommen! (Beifall bei den Grünen.) Wir haben damals eine staatliche Kommission gefordert (Abg. Strache: Seit zehn Jahren, da waren Sie noch nicht einmal im Haus, bringen wir diese Anträge ein!), eine staatliche Kommission sowohl für sexuelle Gewalt in der Kirche als auch – und jetzt hören Sie gut zu! – für sexuelle und körperliche Gewalt an Heimkindern. Von der FPÖ ist damals kein brauchbarer Beitrag gekommen, Sie haben sich damals für dieses Thema gar nicht interessiert. Sie interessieren sich erst für dieses Thema, seit es das sogenannte – zwischen Anführungszeichen – „rote Wien“ erreicht hat, denn jetzt glauben Sie, dass Sie damit politisches Kleingeld machen können. (Abg. Strache: Völliger Unsinn!)

In Wirklichkeit hätte es den Betroffenen geholfen, wenn wir diese staatliche Kom­mission vor eineinhalb Jahren eingerichtet und alle Fälle untersucht hätten, denn das hat in vielen Institutionen und Einrichtungen System gehabt, aber Sie haben damals kein Interesse gehabt, weil es Sie parteipolitisch nicht interessiert hat. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Öllinger: So schaut es aus! – Abg. Strache: Mehr Unsinn kann man nicht verzapfen, Herr Öllinger!)

Meine Damen und Herren! Wir werden diesem Gesetz zustimmen, weil dieses Gesetz viele Punkte enthält, die wir unterstützen: Dass die inländische Gerichtsbarkeit bei Delikten wie Genitalverstümmelung, Zwangsheirat und verbotener Adoptionsvermitt­lung erweitert wird, ist sinnvoll. Auch dass ein neuer Straftatbestand, Betrachten pornographischer Darbietungen Minderjähriger, eingeführt wird, findet unsere Zustim­mung.

Problematischer ist die Debatte um die Erhöhung des Strafrahmens bei Strafdelikten gegenüber Kindern, das aber nicht, weil wir grundsätzlich der Meinung sind, dass man solch eine Debatte nicht führen darf, denn es ist klar, Delikte, egal gegen wen, schwere Delikte sind keine Bagatelle, und das Gesetz hat die wichtige Aufgabe, das auch zu signalisieren. Das ist eine gesellschaftspolitische Wertung, die wichtig ist. Aber durch die vorliegende Reform entsteht ein Wertungswiderspruch. Eine Vergewaltigung an einer erwachsenen Frau ist vom Strafrahmen her weniger schwerwiegend als an einem Kind, für das Opfer macht das aber tatsächlich keinen Unterschied. Wenn man der Meinung ist – und diese teile ich durchaus –, dass Kinder besonders schützenswert sind, weil sie wehrloser sind, dann ist der richtige Weg, eine Straftat an einem Kind als Erschwerungsgrund ins Gesetz zu schreiben. Das tun Sie auch, das ist richtig, aber die Strafrahmenerhöhung schafft einen Wertungswiderspruch, der nicht argumentierbar und auch ein falsches Signal ist, weil er Opfer unterschiedlicher Klasse schafft. (Abg. Ing. Westenthaler: Eine merkwürdige Definition ist das, Erwachsene mit Kindern gleichzusetzen!) – Das ist nicht merkwürdig. (Abg. Strache:  hat sich auch an Kindern vergriffen!)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite