Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 90

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Denn wir haben uns schon lange von Ihrer Träumerei verabschiedet, dass solche Elemente therapierbar sind und dann nicht mehr rückfällig werden. Die Zeit ist lange vorbei (Zwischenruf der Abg. Mag. Korun) – lange vorbei! –, und das wird deutlich, wenn wir uns anschauen, wie häufig Sexualstraftäter rückfällig werden und wie hoch die Wiederverurteilungsquote ist. Von solchen Träumereien sind wir lange weg, Herr Steinhauser und Herr Jarolim. Das ist nicht der richtige Schritt! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Frau Ministerin, wir gestehen Ihnen heute hier – und das muss man ja auch sagen, denn wir sind sehr konstruktiv – einen ersten, einen wichtigen Schritt zu, und ich zolle Ihnen auch meinen Respekt, dass Sie als Justizministerin das erstmals seit Langem wieder einmal anpacken und hier auch ein paar wichtige Schritte der Verschärfung gehen. Deswegen gibt es ja auch heute hier im Hohen Haus eine einstimmige Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage.

Das ist in Ordnung, aber gleichzeitig bedauere ich, dass von diesen unzähligen, von diesen vielen vernünftigen Oppositionsanträgen nicht ein einziger von der Koalition angenommen wird, sondern sie alle in Bausch und Bogen einfach abgelehnt werden. Das bedauere ich sehr, weil gerade bei diesem Themenbereich nicht die Frage sein sollte, von welcher Partei ein Antrag kommt, sondern wie stichhaltig, wie sinnvoll er im Interesse unserer Kinder ist. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.) Daher bedauere ich das sehr.

Noch einmal: Das ist ein erster wichtiger Schritt, aber er ist auch für uns einfach zu wenig. Er ist einfach zu wenig, weil wir wirklich der Meinung sind, dass das Signal, dass Kinder eine besonders schützenswerte Gruppe sind, auch im Strafgesetzbuch noch immer nicht deutlich genug ist, Frau Ministerin.

Damit komme ich zu einem fast schon Kalauer, zu einem immer wieder aufkom­menden Thema, das ich Ihnen gegenüber schon das letzte Mal erwähnt habe. Ich ersuche Sie, sich das einmal anzusehen, nämlich: Warum – das ist meine Frage, Frau Ministerin – wird im Strafgesetzbuch noch immer zwischen § 206 und § 207 unterschieden?

Warum gibt es den „normalen“ – unter Anführungszeichen – bestraften sexuellen Missbrauch von Unmündigen und den schweren sexuellen Missbrauch von Unmün­digen? Da haben wir eine andere Meinung, einen anderen Zugang: Wir sind der Meinung, sexueller Missbrauch von Unmündigen ist immer schwer und muss immer schwer bestraft werden. Das müsste einmal als Signal kommen! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Das wäre ein wichtiges Signal, genauso wie beim § 92: Es ist eine Schande für das österreichische Strafgesetzbuch, dass wir einen Paragraphen haben betreffend das Quälen von Unmündigen und von behinderten Menschen – die sind auch extra ange­führt – mit Todesfolge, und die Höchststrafe ist zehn Jahre und nicht einmal lebens­läng­lich.

Ist das ein Signal? – Ich glaube nicht! Wenn da jemand zu Tode gequält wird, dann muss doch im § 92 die Höchststrafe lebenslänglich sein, denn das hat so ein Täter verdient, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Ich schließe mich auch der Meinung meiner Vorredner an, auch jenen der FPÖ, dass diese Verjährungsfristen nicht mehr zu halten sind, vor allem vor dem Hintergrund des vor vielen Jahrzehnten Geschehenen, diesen furchtbaren Geschehnissen in den Kinderheimen in Wien, beispielsweise am Wilhelminenberg und was da noch so alles auf uns zukommt.

Es muss doch in Zeiten wie diesen, wo wir heute wesentlich weiter sind mit Auf­klärungsmethoden, mit Mitteln der Gentechnik, mit neuen Mitteln der polizeilichen


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