Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 89

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haben, wieder zurückkommen, gelten sie als Straffällige und werden von den öster­reichischen Gerichten verfolgt.

Ich glaube, dass wir im Gesamten ein sehr ausgewogenes, sehr vernünftiges Paket geschnürt haben, aber, Kolleginnen und Kollegen, noch einmal: Es ist nicht damit getan, dass wir dieses Gesetz beschließen, sondern es ist auch wichtig, dass wir in der Bevölkerung die Botschaft versenden und dahinterstehen, dass es notwendig ist, immer dann, wenn Einzelfälle, immer dann, wenn mehrere Fälle bekannt werden, die entsprechenden Einrichtungen – es gibt Kinderschutzeinrichtungen, es gibt die Jugendämter – zu verständigen, damit man schnell etwas dagegen machen kann.

Das ist mindestens genauso wichtig wie das Gesetz, und insofern glaube ich, dass wir hier auf einem guten Weg sind. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Aber die Opfer haben ja kein Vertrauen in diese Institutionen! Hunderte Opfer, die hat es in ... gegeben, die haben ja kein Vertrauen in diese Institutionen!)

12.00


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Westen­thaler. – Bitte.

 


12.00.21

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Präsident! Mehr sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine Vorredner, vor allem Herr Steinhauser, ich bin immer wieder bass erstaunt, zum Teil wirklich erschüttert – wo ist er jetzt?; ah, er sitzt dort hinten –, mit welchen „Argumenten“ Sie zum Teil hier kommen.

Schon im Ausschuss bin ich ja fast vom Sessel gefallen, als Sie dort allen Ernstes – heute haben Sie es ja wieder gemacht; ein bisschen vorsichtig, aber im Ausschuss war es noch direkter, und ich gebe Ihnen recht, dass alle sexuellen Strafdelikte furchtbar sind –, dass Sie beim Strafausmaß nicht mehr unterscheiden wollen zwischen Erwachsenen und Kindern.

Ist das wirklich Ihr ernst? Sie müssen doch, wie wir alle hier herinnen, erkennen, dass Kinder eine besonders schützenswerte Gruppe (Abg. Strache: Die Wehrlosesten! Die Wehrlosesten in unserer Gesellschaft!), auch im Strafgesetzbuch, sein müssen, Herr Abgeordneter! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Da kann man doch nicht sagen, man nimmt die Kinder halt ein bisschen als Anhängsel; erschwerend nennt man das. – Nein, nein, das ist der falsche Weg, Herr Kollege Steinhauser! (Zwischenruf der Abg. Mag. Musiol.)

Und ich kann es nicht mehr hören, Herr Kollege Jarolim und Herr Kollege Steinhauser – ich kann es nicht mehr hören! –, dass Sie uns hier bei jeder Debatte vorpredigen, dass ein ausdehnender Strafrahmen, also schärfere Strafen, nichts bringt. Das bringt nichts, denn das hält ja die Täter nicht von ihrer Tat ab. – Jetzt würde ich gern einmal wissen, woher Sie das haben. (Abg. Mag. Korun: Das ... schon gesagt!) Das müssen Sie mir erst einmal begründen, denn ich bin schon der Meinung, dass es auch präventiv wirkt, wenn ich schärfere Strafen habe.

Aber selbst wenn ich Ihnen das abkaufe, dass es die Täter nicht von einer Tat abhält (Zwischenruf des Abg. Strache), wissen Sie, was passiert? – Jeder Tag, den die länger im „Häfen“ sitzen, ist ein gewonnener Tag, weil sie nicht auf Kinder losgelassen werden, Herr Steinhauser, und darum geht es mir! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.) Der einzig wirksame Schutz, der einzig wirklich wirksame Schutz vor Kinderschändern ist, wenn sie hinter Schloss und Riegel sitzen und keine zweite Chance bekommen.

 


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