Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 91

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Ermittlungen, möglich sein, auch nach vielen Jahrzehnten Täter ausfindig zu machen und sie zu verfolgen.

Da darf es keine Verjährungsfrist geben, und daher sind wir, genauso wie die FPÖ, für die generelle Abschaffung dieser Verjährungsfristen, denn es muss so sein, dass wir jeden Täter, den wir bekommen können, auch dingfest machen können, selbst wenn das Delikt viele Jahrzehnte her ist, Frau Ministerin. Das muss so sein. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Wir sind selbstverständlich auch für die generelle Anzeigenpflicht. Herr Kollege von der ÖVP (in Richtung des Abg. Mag. Donnerbauer), Ihre Argumentation habe ich über­haupt nicht verstanden. Können Sie mir das noch einmal erklären? (Zwischenruf des Abg. Mag. Donnerbauer.) Sie stellen sich her und sagen – wortwörtlich! –, die An­zeige­pflicht ist deshalb nicht gut – was ein Argument gegen die Anzeigenpflicht ist –, weil weniger angezeigt wird.

Das heißt, der Umkehrschluss ist: Wenn es keine Anzeigenpflicht gibt, wird mehr ange­zeigt? Wie kommen Sie dazu? Es muss doch deutlich sein, dass das Nichtanzeigen, und zwar im Interesse des geschändeten Kindes, unter Strafe gestellt wird und dass Anzeigen verpflichtend gemacht wird. Das ist das richtige Signal, das wir senden müssen, Herr Kollege! Das ist das, was wir wollen! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Frau Ministerin, da gibt es noch viel zu tun, und wir ersuchen Sie daher um Folgendes: Gehen Sie einmal einen weiteren Schritt, nehmen Sie unseren Vorschlag auf! Machen wir doch einmal einen Kinderschutzgipfel, Frau Ministerin, bei dem Sie den Vorsitz haben, wo durchaus Experten dabei sind, auch Vertreter der Parlamentsparteien, bei dem – gemeinsam im Dialog mit dem Parlament – diese versuchen, einige Argumente auch auszudiskutieren, und zwar nicht nur in einer zweistündigen Ausschusssitzung oder vielleicht in einem Radel der Debatte hier im Parlament, sondern wo wir uns einmal einige Stunden Zeit nehmen und die Pros und die Kontras, wo wir alles einmal durchdiskutieren – im Sinne eines noch verbesserten Kinderschutzes. Das wäre mir wichtig.

Das wäre tatsächlich auch notwendig, weil ich wirklich glaube, dass wir es mit Opfern zu tun haben in ihren sehr frühen Jahren, nämlich Kinder, die lebenslang – lebens­lang! – betroffen sind und die auch nichts dafür können, dass sie dann durch diese furchtbare Tat lebenslang betroffen sind, sodass wir uns überlegen müssen, wie wir auch die Täter, die so eine grässliche Tat begehen, lebenslang kontrollieren, ja soweit wie möglich auch von der Gesellschaft fernhalten und wegsperren. Das ist das Credo, das wir haben.

Das mit der zweiten Chance, wie es hier von links gekommen ist und wie es immer wieder kommt, akzeptieren wir jedenfalls nicht mehr, denn die Opfer haben auch keine zweite Chance für ihr Leben, sondern sie sind ihr Leben lang betroffen.

Daher muss sich jemand, wenn er eine solche Tat begeht, darüber im Klaren sein – und das muss eigentlich das Signal der Politik sein –, dass er keine zweite Chance bekommt. Dann muss er auch das ganze Leben nicht nur damit leben, sondern entweder weggesperrt oder zumindest unter Kontrolle gehalten werden. Das ist das Wichtigste.

Das verlangen wir, Frau Ministerin, und deshalb ersuchen wir Sie: Gehen Sie einen Schritt weiter mit uns und diskutieren Sie mit uns weitergehende Formen des Kinderschutzes! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

12.08


Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Frau Bundesministerin Dr.  Karl zu Wort. – Bitte.

 


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