Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 108

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13.10.25

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist jetzt zum Schluss schon etwas emotional geworden. Zunächst zu Ihnen, Frau Minister: Ja, wir werden dieser Gesetzesmaterie zustimmen, aber nicht, weil wir davon überzeugt sind, dass es das tolle Gesetz ist, für das Sie es heute verkauft haben, sondern weil es ein kleiner Schritt in die richtige Richtung ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber in Wirklichkeit nehmen Sie, Frau Bundesminister, in Kauf – wie es mein Vorred­ner, Herr Kollege Stadler, hier angeführt hat, dass ein Richter mit fünf Monaten bedingt heimgeht und man dann in der Urteilsbegründung liest, dass das Urteil deswegen so milde war, weil er ein Burn-Out gehabt hat –, dass solche Urteile auch in Zukunft möglich sind. Das gehört abgestellt, Frau Bundesminister! (Beifall bei der FPÖ.)

Jemand, der – in welcher Art auch immer – sich Kinderpornographie nähert, ob er jetzt Hand anlegt an den Kindern oder ob er Fotos anschaut, ist zu verurteilen, und zwar mit einer unbedingten Strafe. Da gibt es keine bedingten Strafen, Frau Bundesminister! Und das sollten Sie endlich auch einmal bedenken, wenn Sie Ihre Gesetze schreiben.

Zu dem Fall, den Kollege Stadler jetzt ganz zum Schluss angeführt hat, möchte ich schon einige Worte sagen, nämlich gerade deshalb, weil aus der Ecke der SPÖ so plötzlich ganz laute Einsprüche gekommen sind. (Abg. Mag. Stadler: Nicht zufällig!)

Frau Bundesminister! Das Bundesministerium für Justiz hat gesagt: Alle Staatsanwälte haben ordentlich gehandelt. Es gab hier keinen Amtsmissbrauch. – Wir nehmen das so zur Kenntnis. Ich möchte aber schon auch festhalten, Sie machen damit die Mauer den BSA-Staatsanwälten, vor allem dem Oberstaatsanwalt Pleischl, der sich ja als Leiter der Generalprokuratur beworben hat. Dem machen Sie jetzt die Mauer, damit steht seiner Bewerbung und seiner Bestellung nichts mehr im Wege. Das, obwohl in dem Fall – das können Sie nicht abstreiten, Frau Bundesminister – noch so viele offene Fragen sind.

Da Sie hier vom Opferschutz reden, meine Damen und Herren von der SPÖ, frage ich Sie schon: Wie weit kann denn der Opferschutz gehen? Geht der so weit, dass es ein Exklusivopfer gibt und alle anderen Opfer rundherum nicht mehr geschützt werden? Ist das Ihr Weg? (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn das Ihr Weg ist, Kolleginnen und Kollegen, dann muss ich Ihnen schon sagen, das, was Sie hier treiben, ist schäbig. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Denn eines sage ich Ihnen: Es gibt in diesem Fall den Verdacht, dass es noch viel mehr Opfer gibt, unabhängig von der bereits erwähnten Zeugin. Unabhängig von dieser Zeugin gibt es hier Opfer. (Zwischenrufe der Abgeordneten Binder-Maier und Strache.) Es sind hier Personen involviert gewesen.

Ich nenne nur ein Beispiel: Da gab es einen Herrn unter dem Namen „Be kind slow“, ein gewisser Herr Peter Birkmayer, der niemals verhört wurde. Da wurde das Ver­fahren einen Monat vorher eingestellt. Mit welcher Begründung denn? Haben Sie eine Begründung dafür? – Es wurde niemals befragt eine Frau Gollner, Besitzerin eines Sexshops am Lerchenfelder Gürtel. Warum denn nicht? Warum wurde diese Dame nie befragt, obwohl der Hauptzeuge, Herr Holzapfel, gesagt hat: Die ganze Kindersex­geschichte ist ja nur aufgekommen wegen Frau Gollner, wegen deren Telefon, aber ich habe eh gar nicht damit telefoniert, die hat das gerade irgendwem anderen geborgt, der hat dann zufällig mit meinem Telefon telefoniert, aber den kenne ich gar nicht. – So in etwa war das. (Abg. Strache: Absurd!) Diese Herrschaften wurden niemals befragt. Niemals!

 


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