Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 1529 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 1530 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 1531 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 1532 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 1533 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 1534 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 1535 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1523 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG), das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz (ARHG) und das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten geändert werden (EU-JZG-ÄndG 2011) (1536 d.B.)
12. Punkt
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1525 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert wird (1539 d.B.)
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