Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 123

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Schon bisher war es ja so, dass über einen Pauschalbetrag für sozialversiche­rungs­rechtliche Verfahren die Sozialversicherungsträger etwas überwiesen haben. (Zwi­schenruf des Abg. Scheibner.) Wenn ich das richtig verstanden habe, wird das jetzt auf ein kostendeckendes Niveau angehoben, was an sich auch sinnvoll ist, weil – und das ist der Hintergrund – diese Verfahren ja gebührenfrei sind. Wenn die Justiz das nicht ersetzt bekommt, dann besteht die eminente Gefahr, dass in Zukunft die Parteien diese Gebühren – nämlich für Sachverständige und Zeugen – zahlen müssen. (Abg. Scheibner: Aber jetzt wird nicht mehr pauschaliert!)

Das hielte ich für problematisch, und ich finde es auch richtig, dass die Sozialver­sicherungsträger das ersetzen (Zwischenruf des Abg. Scheibner), denn in einem anderen Bereich subventioniert die Justiz das Gesundheitssystem, nämlich beim Maß­nahmenvollzug, durch den die Länder die Spitalskosten auf Privatpatiententarif­niveau abgegolten bekommen haben – und das ist nicht korrekt, sich seitens der Länder auf Kosten des Justizbudgets etwas dazuzuverdienen. Daher halte ich es für richtig, dass der Beitrag der Sozialversicherungsträger gesteigert wird.

Frau Bundesministerin, wenn wir mehr einnehmen, dann erhöhen sich natürlich auch die Einnahmen aus Gebühren beziehungsweise diesem Pauschalbeitrag – und dann muss man schon zur Sprache bringen, dass die Gerichtsgebühren in Österreich einen Gewinn abwerfen. Das heißt, dass über die Gerichtsgebühren mehr eingenommen wird, als tatsächlich Kosten anfallen. Das ist natürlich ein Problem.

Ich weiß schon, dass die Justiz knappe Budgets hat, und ein von mir sehr geschätzter Beamter hat mir sozusagen ausrichten lassen – ich nehme das ein bisschen als Fluch –, er wünscht uns in die Regierung, weil wir das ständig thematisieren, dann sollen wir die Finanzierungsprobleme der Justiz lösen. Diesen Fluch nehme ich auf. Möge der Wähler so entscheiden! (Zwischenruf des Abg. Scheibner.)

Praktisch ist es aber so, dass Gebühren natürlich trotzdem immer ein Äquivalent für eine Leistung sind, und wenn man mehr einnimmt, dann muss man sich die Frage stellen, ob das den GebührenzahlerInnen, die ja auch SteuerzahlerInnen sind, zumutbar ist.

Noch zwei Sätze zu den anderen Gesetzen: Kollege Scheibner, bei der Frage des Entfalls des Gerichtstages geht es natürlich immer um die Fragen Service und Bürgernähe. Ich glaube nur, dass das in diesem Fall vertretbar ist, weil die Praxis bei den Gerichtstagen so ist, dass kaum Rechtsschutzsuchende kommen (Abg. Scheibner: ... gar nicht wissen!) und die betroffenen Richterinnen und Richter in der Regel umsonst in einem Gebäude sitzen, das nicht die Infrastruktur hat, dass sie eine andere Arbeit erledigen können. Das heißt, sie haben einen Anreiseweg, sie sitzen dort, es kommt niemand, und sie fahren wieder nach Hause. Das ist ein Ein­sparungs­volumen.

Wir reden ja gerade über Einsparungen in der Verwaltung. Da ist das eine Erleich­terung, und ich halte diese Maßnahme daher durchaus – mit Augenmaß – für zumut­bar. Die Betroffenen können sich anmelden; die Leistung entfällt nicht, wenn sie aber nicht notwendig ist, dann nehmen wir nicht unnötig Personalzeit in Anspruch.

Dritter Punkt, Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit: Auch wir teilen die Ansicht, dass die Haft innerhalb der Europäischen Union im Herkunftsland abgesessen werden kann. Ich glaube nur, es müssen dann auch die Standards im Strafvollzug durchaus ein europäisches Anliegen werden. Ich war einmal auf Besuch in der Justizanstalt in Gerasdorf, und zufällig war eine Gruppe aus Rumänien anwesend. Ich habe mit ihnen geplaudert: Also die Zustände, die dort im Strafvollzug offensichtlich herrschen, sind für uns gelinde gesagt problematisch. Da gibt es Zellen mit 20 Per­sonen. Das sind Standards, die wir so nicht wollen und nicht kennen.

 


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