Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 126

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Wenn Sie mit Richtern und Richterinnen sprechen, werden Sie immer wieder hören, dass sie immer wieder zu Gerichtstagen fahren müssen, wo diese kaum frequentiert werden, dass es kaum oder sehr selten vorkommt, dass Bürgerinnen und Bürger oder Parteien tatsächlich zum Gerichtstag kommen. Deshalb dieses Voranmeldesystem. Es soll künftig möglich sein, diese Gerichtstage besser zu organisieren. Die Voranmel­dung kann auch IT-unterstützt erfolgen. Es soll dadurch auch ein besseres Bürger­service gewährleistet werden, denn wenn es doch mehrere Anmeldungen gibt, dann können Wartezeiten verkürzt werden, und es kann auch eine bessere Vorbereitung auf die Gespräche mit den Bürgerinnen und Bürgern und den Parteien erfolgen.

Es geht da wirklich um ein gezielteres Bürgerservice, aber natürlich auch um einen Beitrag zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Auch das ist mit dieser Maßnahme intendiert.

Eine weitere Maßnahme, die ich im Zusammenhang mit der Änderung des Gerichts­organisationsgesetzes ansprechen möchte, betrifft die gesetzliche Festschreibung der bei den vier Oberlandesgerichten eingerichteten Justiz-Ombudsstellen. Der Grundge­danke dieser justizinternen Anlaufstellen ist die Verwirklichung eines unbürokratischen, raschen und modernen Beschwerdemanagements. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die Justiz-Ombudsstellen dem Bedarf der Bürgerinnen und Bürger an qualifizier­ten Ansprechpartnern tatsächlich gerecht werden. Tatsächlich besteht eine sehr große Nachfrage der Bevölkerung, insbesondere nach Erläuterungen zu getroffenen Ge­richts­entscheidungen, aber auch nach Erläuterungen betreffend Aufklärung, wie die einzelnen Verfahrensschritte waren, warum einzelne Verfahrensschritte wie gesetzt wurden.

Man muss ja wirklich sagen, dass diese Beratung und Aufklärung durch die Justiz-Ombudsstellen sehr rasch erfolgt. Die im Durchschnitt innerhalb von zwei Wochen erfolgende Erledigung der Anfragen gewährleistet neben der raschen Behandlung auch wirklich eine umfassende und kompetente Prüfung der Anliegen. Und nun sollen diese Justiz-Ombudsstellen auch gesetzlich verankert werden.

Um eine gesetzliche Verankerung geht es auch im dritten Punkt, den ich ansprechen möchte. Wenn wir von einer guten Gerichtsorganisation sprechen, geht es natürlich auch darum, für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gute Arbeitsbedingungen sicher­zustellen. In diesem Zusammenhang leistet die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter eine sehr wichtige Aufgabe. Die Vereinigung der österreichi­schen Richterinnen und Richter hat ja schon faktisch ein Mitwirkungsrecht wahrge­nommen, war faktisch im Bereich der Mitwirkung schon sehr aktiv, nunmehr soll ihr ein gesetzliches Mitwirkungsrecht eingeräumt werden.

Dieses gesetzliche Mitwirkungsrecht, das der Vereinigung der österreichischen Rich­terinnen und Richter eingeräumt wird, bezieht sich auf die Wahrung der Interessen der Richterinnen und Richter, wenn es etwa um wichtige Änderungen im Dienstbetrieb geht. Es wird der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter ein Anhö­rungs- und Beratungsrecht eingeräumt. Sie können auch Vorschläge machen und Stellungnahmen abgeben. All das, was bisher schon faktisch geschehen ist, soll nun auch gesetzlich verankert werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Sie sehen, ein breites Spektrum an Maßnahmen, und es freut mich, dass dieses breite Spektrum an Maßnahmen heute hier zur Abstimmung vorliegt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.07


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzte Rednerin zu diesem Tagesord­nungspunkt ist Frau Abgeordnete Mag. Becher zu Wort gemeldet. Redezeit: 2 Minu­ten. – Bitte.

 


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