Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 127

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14.07.08

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ganz kurz noch einmal zum Gerichtsorganisations­gesetz: Die Frau Ministerin hat es ja erwähnt: Es ist vom Umfang her ein relativ schma­les Gesetz, aber von der inhaltlichen Bedeutung her doch, wie ich meine, sehr wesent­lich und wichtig.

Mir geht es auch um die Gerichtstage. Es ist gesagt worden, dass sie in letzter Zeit wenig in Anspruch genommen wurden, dass sie nicht immer ausgelastet waren und dass diese Neuorganisation eine bessere Auslastung bringt, sparsamer ist und durch dieses Voranmeldesystem sehr viele Vorteile hat. Aber ein Aspekt ist noch nicht genannt worden, der mir sehr wichtig ist: der Sicherheitsaspekt. Es wird dadurch eine verbesserte Sicherheitssituation für die Richterinnen und Richter geschaffen – es hat ja in den letzten Jahren einige Vorfälle gegeben.

Ich habe mich auch immer wieder für eine Verbesserung dieser Situation eingesetzt, auch mittels parlamentarischer Anfragen, und bin nun doch auch überzeugt davon, dass mit diesem Voranmeldesystem eine deutliche Verbesserung der Sicherheit des Gerichtspersonals erreicht werden konnte.

Die anderen Verbesserungen hinsichtlich des Bürgerservice und der Sparsamkeit wurden ja schon genannt, und ich danke für Ihre Zustimmung im Vorhinein. (Beifall bei der SPÖ.)

14.08

14.08.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht eine der Berichterstatterinnen ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehmen werde.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Entwurf betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammen­arbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Ausliefe­rungs- und Rechtshilfegesetz und das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten geändert werden, samt Titel und Eingang in 1536 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Mag. Johann Maier, Mag. Heribert Donnerbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend EU-Justizzusammenarbeitsgesetz. 

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen. (E 209.)

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert wird, 1525 der Beilagen.

 


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