Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 129

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Daher, glaube ich, ist es gut, schön und wichtig, dass wir heute an diesem Tag und in diesem Jahr der Freiwilligentätigkeit zwei weitere wichtige Punkte, um die Rahmenbe­dingungen für die Funktionärinnen und Funktionäre unserer Vereine zu verbessern, umsetzen.

Diese beiden Punkte betreffen einerseits eine Änderung im Vereinsgesetz, die auf einer inzwischen mehrere Jahre dauernden Erfahrung beruht, dass man nämlich die Dauer einer Periode, sozusagen die Wahlperiode eines Vereins im Statut auf bis zu fünf Jahre – bisher waren es vier Jahre – ausdehnen kann. Und das Zweite, was noch wichtiger ist, ist, dass wir es den Funktionärinnen und Funktionären etwas leichter machen, ehrenamtlich tätig zu sein, und ihnen das über ihnen schwebende Damoklesschwert einer möglichen Haftung im Falle leichter Fahrlässigkeit einfach nehmen.

Wir setzen hier im Vereinsgesetz Folgendes um: dass Organe von Vereinen bei unentgeltlicher Tätigkeit im Falle leichter Fahrlässigkeit nicht haften, und zwar weder gegenüber dem Verein noch gegenüber Dritten, Außenstehenden. Sie haften zwar weiter bei grober Fahrlässigkeit und natürlich bei Vorsatz, nicht aber bei leichter Fahrlässigkeit. Die Ansprüche, die von außen herangetragen werden, sind dann vom Verein zu übernehmen. Es ist ganz wichtig, dass auch festgehalten ist, dass eine Haftpflichtversicherung des Vereines verpflichtend auch solche Ansprüche gegenüber Organen umfassen muss.

Ich glaube daher, ein wichtiger weiterer Schritt, um den vielen Menschen, die in Öster­reich in Vereinen engagiert sind, diesen Schritt in Richtung eines ehrenamtlichen Engagements zu erleichtern und ihnen auch die Entscheidung zu erleichtern, als Organ, als Obmann, Obfrau oder in einer anderen Funktion für einen Verein auch verantwortlich tätig zu sein. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)

14.15


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Hakel. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.15.02

Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben schon gehört, das Jahr 2011 wurde von der EU zum Jahr der Freiwilligentätigkeit, also des Ehrenamts ausgerufen.

Zur Erinnerung: Im freiwilligen Engagement sind die Österreicherinnen und Öster­reicher mehr oder weniger Weltmeister. Jeder und jede Zweite engagiert sich ehren­amtlich. Die meisten tun das bei Rettungsorganisationen, beim Roten Kreuz oder bei Blasmusikkapellen, bei der Freiwilligen Feuerwehr oder bei der Bergrettung, bei Tierschutzvereinen oder Kulturvereinen oder Umweltschutzorganisationen, aber auch bei Briefmarkensammelvereinen, die auch zu den Freiwilligenorganisationen zählen.

Fakt ist: Ohne Freiwillige würde vieles in unserem sozialen Zusammenleben nicht funktionieren – und es gilt daher, diese Freiwilligen vor den Vorhang zu holen und sichtbar zu machen und diesen Menschen vor allem das ehrenamtliche Engagement zu erleichtern und Hürden wegzuräumen.

Das neue Vereinsgesetz soll jetzt einmal eine dieser Hürden beseitigen, denn die Praxis des bisherigen Vereinsgesetzes hat gezeigt, dass die gesetzliche Regelung zunehmend zu einem Hindernis für ehrenamtliches Engagement geworden ist. Bei den derzeit geltenden Haftungsregelungen ist für diejenigen, die unentgeltliche Verant­wortung in einem Verein übernehmen, unklar, in welchem Ausmaß die Unentgeltlich­keit zu berücksichtigen ist.

 


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