Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 160

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Ich habe mir auch angesehen, wie es diesbezüglich in Deutschland ausschaut: In Deutschland wurden im vergangenen Jahr 38 Tätowierfarben untersucht, und von diesen 38 Tätowierfarben wurden 13 Proben beanstandet. Dabei wurde festgestellt, dass sich diese Farben nachteilig auf den Körper auswirken können.

In diesem Sinne kann man nur sagen, sehr geehrte Damen und Herren, die Jugend­lichen sollten sich nicht tätowieren lassen, das ist für den Körper besser. Es sollte auch konkrete Regeln geben.

Wir müssen alles für unsere Jugendlichen machen und ihnen einschärfen: Bitte, macht das nicht, lasst euch nicht tätowieren! Ihr tut damit eurem Körper Gutes! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

16.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

 


16.01.22

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Was die Schwermetalle in Schmuck­gegenständen und die Tätowierfarben und -mittel betrifft, wird mein Kollege Spadiut Stellung nehmen. Ich werde mich den RFID-Chips widmen, diese enthalten nämlich Informationen und ermöglichen so die Lokalisierung von Gegenständen.

Einige internationale Handelsunternehmen, wie Wal-Mart, Tesco oder die Metro-Gruppe, setzen die RFID-Chips bereits intensiv ein, vor allem der Handel, aber auch die Logistik versprechen sich von einer flächendeckenden Nutzung eine große Kostensenkung.

Aufgrund dieser kabellosen Funktechnologie merkt beispielsweise der Kunde im Supermarkt nicht, ob ein Produkt mit diesem Chip versehen ist oder nicht und ob und wann die Informationen ausgelesen werden. Der Standort eines Produktes kann welt­weit sozusagen verfolgt werden, und der Kunde, der Verbraucher hat keine Möglich­keit, zu kontrollieren, wie oft diese Daten aus diesem Chip ausgelesen werden und in welche Datenbanken diese Daten dann übertragen werden.

Verbraucherschützer fordern daher zum Beispiel eine Kennzeichnung aller mit solch einem Chip ausgestatteten Produkte. Es gibt halt keinen Vorteil ohne Nachteil, aber genau das ist es. Was in der Logistik hilfreich ist, steht dem Datenschutz oft entgegen.

Wir haben einen diesbezüglichen Antrag betreffend Kennzeichnung der Produkte, die mit solch einem Chip versehen sind, bereits im Jahr 2009 eingebracht. Dieser Antrag wurde am 12. November 2009 vertagt, und zwar mit der Argumentation, dass man zwei Jahre Zeit habe, das im Sinne des Konsumenten und des Datenschutzes innerhalb der Europäischen Union umzusetzen. Bisher ist in diesem Bereich nichts geschehen.

Wir haben das jetzt wieder auf der Tagesordnung des Konsumentenschutzaus­schus­ses gehabt, und der Antrag wurde dort abgelehnt mit der Begründung, dass die Kennzeichnung von Produkten mit RFID-Chips dem Konsumenten nichts bringe – so hat das Kollege Maier wortwörtlich gesagt. Kollege Maier sagt auch, dass er diesem Antrag deswegen nicht zustimmt, weil es eine automatische Deaktivierung derartiger Chips bei der Bezahlung an der Kassa braucht.

Daher bringe ich jetzt den folgenden Antrag ein:

 


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