Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 161

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dolinschek, Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Deak­tivierung RFID-Chip

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht sicher­zustellen, dass alle Artikel mit einem RFID-Chip beim Kauf noch im Geschäft auto­ma­tisch, umgehend und kostenfrei deaktiviert werden, es sei denn, sie sollen auf aus­drücklichen Wunsch des Käufers entsprechend dem Opt-in-Prinzip funktionsfähig bleiben.“

*****

Kollege Maier, werte Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, es steht Ihnen nichts mehr im Wege, diesem Antrag zuzustimmen. (Beifall beim BZÖ.)

16.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dolinschek, Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Deak­tivierung RFID-Chip

eingebracht in der 135. Sitzung des Nationalrates am 06. Dezember 2011, im Zuge der Debatte zu TOP 20, Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 739/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einsatz von RFID (Radio Frequency Idnetification) Chips (1578 d.B.)

Ein RFID-Chip ist ein winzig kleiner Computerchip, welcher vor allem im Logistiksektor und im Handel zum Einsatz kommt und zu Kostensenkungen führen soll. Der Chip wird mehr und mehr an Verpackungen, Konsumgüter, Etiketten und auch in Pässen ange­bracht und ist für Konsumenten unsichtbar. Ein großer Vorteil von RFID ist, dass damit ausgestattete Produkte stets rückverfolgbar und exakt individualisierbar sind, da jeder Chip über eine eindeutige und weltweit nur einmal vergebene Seriennummer verfügt Die positive Eigenschaft dieser Technologie darf aber nicht von datenschutzrechtlichen Risiken ablenken.

Verbraucher haben keine Möglichkeit zu kontrollieren, wo und wie oft diese Daten aus dem Chip ausgelesen und in welche Datenbanken diese übertragen werden. Durch diese Datenübertragung ist auch die genaue Lokalisierung des Gegenstands bzw. des Konsumenten möglich. Wenn Konsumenten solche Artikel kaufen, stimmen sie damit automatisch der Datenverarbeitung zu, denn RFID und die damit verbundenen Datenauslesungsmöglichkeiten werden wahrscheinlich zu einem Vertragsbestandteil bei einem Einkauf werden.

Seitens der EU-Kommission wurde 2009 eine Empfehlung zur Umsetzung der Grund­sätze der Wahrung der Privatsphäre und des Datenschutzes in RFID-gestützten Anwendungen veröffentlicht. Darin wurden die Mitgliedsstaaten aufgefordert, sicherzu­stellen, dass die Wirtschaft in Zusammenarbeit mit Vertretern der Allgemeinheit Rah­menvorgaben für die Bewertung des Einsatzes von RFID-Anwendungen unter daten­schutz­rechtlichen Gesichtspunkten entwickelt. 2011 wurden diese Rahmenvorgaben


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite