Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 163

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Blei und Cadmium: Blei wirkt auf das zentrale Nervensystem, es kommt zu psychischen Störungen, Müdigkeit, Reizbarkeit. Bei Kindern kann schon eine geringe Bleiaussetzung zu einer Verminderung der Intelligenz führen.

Bedenken muss man auch, dass es sich bei Waren, die Blei enthalten, um Umweltgifte handelt und diese als Sondermüll entsorgt werden müssten oder müssen.

Dänemark ist das einzige Land, dem es geglückt ist, bleihaltige Schmuckstücke vom Markt komplett zu entfernen. Dort gilt ein Verkaufsverbot für Schmuckstücke mit mehr als einem Hundertstel Prozent Blei. Auch in den USA hat man begonnen, Bleischmuckstücke vom Markt zu nehmen, ausschlaggebend dafür war der Tod eines jungen Knaben, der ein aus Blei gefertigtes Schmuckstück geschluckt hat und nach vier Tagen an einer Bleivergiftung gestorben ist.

Warum die EU noch nicht darauf reagiert hat, ist mir ein Rätsel. Wir werden diesen Antrag auf jeden Fall unterstützen.

Zum Antrag betreffend Tätowierfarben und Tätowiermittel: Da möchte ich Frau Becher schon widersprechen, wenn sie meint, Tätowierungen seien nicht gefährlich. Sie haben Schmuckstücke von ihrer Wichtigkeit her abgelöst. Die Jugend lässt sich gerne tätowieren, die Gefährlichkeit ist eben nur durch die Tätowierfarben oder Tätowiermittel gegeben oder durch unsachgemäßes Arbeiten von Tätowierern. Aber die seriösen Tätowierer arbeiten sehr steril, da kann nichts geschehen.

Wie bereits gesagt wurde, ist hinsichtlich der Tätowierfarben Handlungsbedarf ge­ge­ben. Der Herr Kollege hat es schon erwähnt: 38 Farben wurden untersucht – haupt­sächlich die Farben Gelb, Orange, Rot –, und von diesen 38 Farben wurden 13 Farben beanstandet. In diesen Proben wurden unter anderem für Kosmetika verbotene Kon­servierungsmittel gefunden, Bestandteile von Wandfarben, Azofarb­stoffen, Pigmente aus Autolacken und Spuren von Schwermetallen. In schwarzen Far­ben, die haupt­sächlich aus Ruß bestehen, wurden Nanopartikel sowie krebser­regende polyzyklische Kohlenwasserstoffe gefunden. Und da gilt es, die Tätowiermittel­ver­ordnung zu überarbeiten. Da ist nicht detailliert geregelt, was man verwenden kann.

Besonderes Augenmerk ist Farben aus dem asiatischen Raum zu schenken, denn bei diesen müssen die Inhaltsstoffe nicht angegeben werden. Es kann dadurch zu Allergien, Ekzemen und sogar Krebsgeschwüren kommen.

Wir werden auch diesen Antrag unterstützen. (Beifall beim BZÖ.)

16.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lipitsch. – Bitte.

 


16.10.38

Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ja, lieber Kollege Dolinschek, es ist eigentlich schade, dass wir uns letztes Mal im Ausschuss, als es um den RFID-Chip gegangen ist, nicht soweit verständigt haben, dass wir gesagt haben, wir könnten da gemeinsam etwas machen, oder dass wir im Vorfeld nicht etwas gemacht haben.

Es ist ja wirklich so, wie du gesagt hast, dass bei der Kasse der Chip deaktiviert werden sollte. Man muss natürlich auch unterscheiden, wofür, denn ich glaube, dass es wichtig ist, dass der Chip bei Konsumartikeln, die wir kaufen, direkt nach Bezahlung entwertet wird. Bei Gewerbeartikeln ist es unter Umständen notwendig, ihn zu haben. Also: Das ist noch nicht genau geklärt.

Ich möchte jetzt im Namen unserer Fraktion darum ersuchen, diesen Antrag noch einmal im Ausschuss für Konsumentenschutz einzubringen. Wir werden ihn behandeln,


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