Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 165

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22. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1747/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Abschaffung des Weiterbildungsgeldes bei Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes zur Missbrauchsvermeidung (1552 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 21 und 22 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


16.14.53

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir werden dem Bundesgesetz unsere Zustimmung geben. Wir haben das auch schon im Ausschuss ausführlich diskutiert. Als diese Bildungskarenz erstmals als Provisorium eingebaut worden ist, haben wir das schon positiv erwähnt. Leider war es Teil eines Konvoluts eines Arbeits­marktpaketes, dem wir als Gesamtem nicht zustimmen konnten. Das haben Sie jetzt glücklicherweise anders gemacht, daher können wir die Zustimmung geben.

Es ist so, dass die Erleichterungen, die da enthalten sind, sehr begrüßenswert sind, nämlich, dass man bereits nach sechs Monaten die Bildungskarenz antreten kann. Was Sie uns leider Gottes ein bisschen, nein, nicht ein bisschen, sondern völlig schul­dig geblieben sind im Ausschuss, war eine Antwort auf die Frage, wie lange Mitarbeiter, die in Bildungskarenz waren, in weiterer Folge noch bei ihrer Firma geblieben sind beziehungsweise wie lange die durchschnittliche Dauer war.

Was wir in der Zwischenzeit weiter recherchiert haben, ist die Tatsache, dass vor allem hochqualifizierte Personen die Bildungskarenz in Anspruch nehmen. Wir hoffen, dass sich in Zukunft aufgrund des erleichterten Zugangs auch eher ungebildete oder wenig qualifizierte Arbeitnehmer trauen, diese in Anspruch zu nehmen.

Die Grünen haben angekündigt, dass sie hier einen Antrag einbringen werden, wo es eben darum gehen wird, dass Personen, die bis zu 1 300 € verdienen, nicht das Arbeitslosengeld bekommen sollen. Diesem Antrag werden wir unsere Zustimmung nicht geben. Ich werde Ihnen das jetzt ganz kurz erläutern.

Wir glauben, dass es ungerecht ist, jemandem, der 1 300 € hat, den vollen Ersatz zu gewähren, wogegen aber jemand, der 50 € mehr verdient, dann zurückfallen und nur das Arbeitslosengeld bekommen würde. Das ist in meinen Augen ungerecht. Wenn, dann müsste man das so formulieren, dass es einen Sockelbetrag geben sollte, der dann eben weiter aufgestockt würde.

Daher können wir diesem Antrag jetzt nicht zustimmen, wiewohl wir es uns wirklich wünschen würden, dass Sie, Herr Bundesminister, es wirklich schaffen, dass auch wenig Qualifizierte diese Bildungskarenz vermehrt in Anspruch nehmen. Das Argu­ment, das die Grünen vorbringen, ist natürlich schon nachvollziehbar, nämlich, dass sich dies weniger Qualifizierte häufig nicht leisten können, weil diese eben ein zu geringes Arbeitslosengeld bekommen. Vielleicht können Sie eine Möglichkeit schaffen, dass es für diese Personengruppe eine Art Minimum an Arbeitslosengeld gibt.

Dem Antrag der Kollegin Haubner werden wir auch unsere Zustimmung geben. In diesem Antrag der Kollegin geht es um die Freistellung gegen Entfall der Bezüge, und zwar geht es um Vermeidung von Missbrauch in diesem Bereich. Herr Bundesminister, es ist natürlich schon so, dass es sich einfach nur um eine Schönfärbung der AMS-


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