Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 178

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

kom­petenz ist und jetzt nur sozusagen der generelle Rahmen über die Berufsaus­bildung gelegt wird.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich sagen, es wäre schon wünschenswert, die Aus­bildungssysteme zwischen den Ländern kompatibler, vergleichbarer, effizienter, zielorientierter und nachvollziehbarer zu machen. Wie wir wissen, hat auch der Rechnungshof einige Kritik an der Vollziehung im Bereich der Fachschulen geäußert. Das sollte man unbedingt berücksichtigen.

Positiv anmerken möchte ich eine Änderung, die auch in diesem Gesetz festgelegt wird, nämlich: Die Ausbildungsbezeichnung „ländliche Hauswirtschaft“ wird ersetzt durch „ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement“. Das finde ich richtig. Sie wissen um die alte Bezeichnung „ländliche Hauswirtschaft“: die Frau im Haushalt und der Bauer in der gesamten übrigen Wirtschaft. Das entspricht erstens einmal nicht der Realität. In Oberösterreich haben wir 51 Prozent Betriebsleiterinnen in der Landwirt­schaft, das muss man auch einmal feststellen. (Abg. Mag. Gaßner: Weil die Männer in Pension sind!) Zweitens ist es einfach so, dass ein moderner landwirtschaftlicher Betrieb von beiden Partnern geführt wird, also ein gemeinsames Management braucht. Deshalb ist es wichtig, dass die Frauen auch das notwendige Betriebsmanagement-Rüstzeug sozusagen in den Schulen vermittelt bekommen. Das wertet diese Schulen auf, das verbessert die Ausbildung, und das schafft positive Voraussetzungen für die Zukunft. Das ist auch ein wichtiger Beitrag für ein positives Gender-Mainstreaming im ländlichen Raum.

Das und auch die Internationalisierung der Ausbildung, die Praktika, die junge Bäuerin­nen und Bauern im Ausland machen, die Anrechenbarkeit derartiger praktischer Tätigkeiten und auch die Möglichkeit, Fremdsprachenkenntnisse zu erwerben, sind ein wichtiger Teil, um Bäuerinnen und Bauern zukunftsfähig zu machen. Heute machen wir europäische Agrarpolitik, daher müssen Bäuerinnen und Bauern sich oft auch euro­päisch verständigen, die europäische Praxis kennen.

All diese Dinge sind in dem vorliegenden Gesetzentwurf durchaus vorgesehen, und daher werden wir auch zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

16.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

 


17.00.01

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Die unterschiedlichen Regelungen für Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz und Lehrlinge, die nach dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz ausgebildet werden, sind nicht mehr zeitgemäß und auch nicht mehr nachvollziehbar, und deswegen begrüßen wir vom BZÖ auch grundsätzlich die Anpassung der Berufsausbildung im land- und forstwirtschaftlichen Bereich an das Berufsausbil­dungs­gesetz. Vor allem die Festlegung der Kriterien, die jetzt passiert, für die fachliche Eig­nung eines Lehrberechtigten beziehungsweise eines Ausbildners, aber auch die Verhältniszahl zwischen Lehrlingen und Ausbildnern, die da neu geregelt wird, bieten optimale Voraussetzungen für eine qualitative Ausbildung.

Da in zahlreichen Fachschulen Praktika absolviert werden müssen, die oft ohnehin mehr als ein Jahr lang während der Schulzeit und auch der unterrichtsfreien Zeit insgesamt dauern, ist die bisher vorgesehene einjährige einschlägige praktische Tätigkeit nicht erforderlich. Auch das begrüßen wir. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite