Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 244

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müssen davon ausgehen, dass es aus monetären, aus steuerlichen Gründen hier zu Leistungseinschränkungen kommen wird.

Es ist ja auch zu befürchten, dass das bewährte Abteilungssystem in den Krankenan­stalten durch eine Vielzahl sogenannter reduzierter Organisations- und Betriebsformen ersetzt werden soll. Mindeststandards für Krankenanstalten werden de facto abge­schafft werden. Die Länder erhalten, wie bereits gesagt, völlig freie Hand hinsichtlich der zukünftigen Gestaltung der Gesundheitsstruktur in den Ländern. – Das widerspricht übrigens völlig dem, was in der Regierungserklärung steht. – Und für die Spitalsärzte und vor allem die in Ausbildung stehenden Ärzte wird es auch eine gewisse Rechts­unsicherheit geben, weil eine allumfassende Turnusarztausbildung in den Land­spitälern, wie es bis dato war, möglicherweise nicht mehr gegeben sein wird.

Ich hätte mir gewünscht, dass in irgendeiner Form als Ausgleich dazu die extramuralen Einrichtungen hier gestärkt werden. Ich meine damit meine alte Forderung, Ärzte sollen Ärzte anstellen können. Damit hätten wir mit einem Schlag wirklich schwerwiegende Probleme in der heutigen Versorgung, vor allem in der Peripherie, gelöst.

Der Entwurf lässt befürchten, dass hier ein erster legistischer Schritt in Richtung Verlagerung von ambulanten Leistungen vom niedergelassenen Bereich hin in die Spitäler kommt.

Nun möchte ich kurz auch noch zur Präimplantationsdiagnostik etwas sagen. Ich möchte jetzt hier nicht auf den Inhalt eingehen, sondern nur sagen, es gibt hier, wie ich gehört habe, bereits Vorbereitungen für einen größeren Dialog in Österreich. Ich würde mir diesen Dialog wirklich wünschen. Dieser Dialog sollte allumfassend sein, alle gesellschaftlichen Gruppen einschließen, so wie es auch in Deutschland war. Es ist ein sehr komplexes Thema, das über alle gesellschaftlichen Gruppierungen und auch Parteigruppierungen hinweggeht. Meine persönliche Meinung ist, nicht alles ist gut und erlaubt, was die Wissenschaft heute kann. Nicht nur das wissenschaftliche Denken muss gefördert werden, wir müssen auch hier die ethischen Dimensionen bedenken.

Abschließend möchte ich sagen, dass die Präimplantationsdiagnostik natürlich mas­sive Gefahren beinhaltet, die wirklich diskutiert gehören, und zwar ohne Scheuklappen. Und letztendlich stellt sich bei dieser Thematik die Frage, welchen Stellenwert wir behindertem Leben in unserer Gesellschaft einräumen. (Beifall bei der FPÖ.)

20.47


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Ober­hauser. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.47.41

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Herr Kollege Karlsböck, was das Präimplantationsgesetz angeht, so sehe ich die großen Gefahren der Präimplantationsdiagnostik nicht. Ich sehe vielmehr, dass man Frauen jetzt eine „Schwangerschaft auf Probe“ zumutet. Sie unterziehen sich einer Hormontherapie, die meist doch recht belastend für den Organismus ist. Dann unterziehen sie sich dem Einsetzen einer Eizelle, dann macht man eine Fruchtwas­serprobe, dann sagt man: Das Kind ist behindert, vielleicht sehr schwer behindert, Träger einer Erbkrankheit. – Alles Dinge, die man im Vorfeld hätte ausschließen können, die einer Frau langfristige Therapien und viel Leid ersparen könnten.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind gegen Schwangerschaft auf Probe, sondern wir wollen in dieser Frage Rechtssicherheit und Klarheit für die Frauen, und vor allem wollen wir es den Frauen ermöglichen, eine Schwangerschaft ungestört zu erleben und nicht unter dem Damoklesschwert eines erneuten Weiter­tragens einer Erbkrankheit leben zu müssen.

 


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